Full text: Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

32 Einleitung. Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Litteratur und Methode. 
suchen gehen dauernde Bildungen hervor. „Zufällige Berührungen und gegenseitige 
Hülfeleistungen führen zum Gefühl von Vorteil und Nachteil; nach vielen Wandlungen 
stellen sich haltbare Formen des Zusammenlebens fest, in denen, wie in jedem Orga⸗— 
nismus, die Bedürfnisse der Teile in Einklang mit den Daseinsbedingungen des Ganzen 
gesetzt sind“ (Lotze). Je komplizierter die Gesellschaft wird, desto mehr kann der Mensch 
Mitglied einer Reihe der verschiedensten socialen Organe sein, denen er teils auf immer, 
teils vorübergehend, teils mit ganzer Hingabe, teils nur mit kleinen Bruchteilen seines 
Interesses angehört. Alle diese Organe find entweder mehr Herrschafts- und Abhängigkeits⸗ 
verhältnifse oder mehr genossenschaftliche Bildungen. In jedem Organe oder Verband 
oleibt jedem Individuum eine gewisse Freiheitssphäre. Es handelt sich stets um eine 
dauernde, auf einen Zweckzusammenhang gegründete Willensmehrheit mehrerer Personen, 
die eine gewisse Struktur und Verfassung hat; die Willen sind in einer bestimmten 
Form zum Zusammenwirken verbunden (Dilthey), während sie nach anderer Seite frei 
ind; der gemeinsame Zweck bestimmt diese Form, diese Struktur, welche in einer be— 
immten historischen Entwickelung nach und nach ihren typischen Charakter erhält. 
Die größeren und festeren Organe haben durch ihre rechtlich fixierte Verfassung, durch 
die Herstellung einer selbständigen, über den einzelnen stehenden leilenden Spitze ein 
dauerndes Leben, wie der Staat und die Korporationen, die Aktiengesellschaften; sie 
erhälten sich dadurch, daß sie die im Laufe des Generationswechsels absterbenden oder 
sonst ausscheidenden Glieder durch neue, in der verschiedensten Form herangezogene 
erfetzen. Die heutigen Familien, auch die meisten Privatunternehmungen, viele Vereine 
und Gesellschaften sind Organbildungen, deren einzelne Exemplare im Laufe des Gene— 
rationswechsels immer wieder mit Leben und Sterben, mit Ein⸗ und Austritt der 
Bründer und Mitglieder erlöschen, um neuen gleichen Bildungen Platz zu machen. Jedes 
Organ hat seine leitenden und seine ausführenden Kräfte. Fast alle Menschen befriedigen 
einen erheblichen Teil ihrer Bedürfnisse und erfüllen ihre meisten Pflichten nicht als 
Individuen, sondern als Glieder bestimmter socialer Organe. Selbst das kleinste Geschäft 
einer Wäscherin, eines Packträgers ist angelehnt an eine Familienwirtschaft. Selbst der 
Haushalt des Junggesellen ist an eine Familienwohnung angehängt, hat Hülfskräfte 
aus einer anderen Familie; sein Essen erhält der Vetreffende in inem Gasthof, seine 
Arbeit verrichtet er in irgend einem Geschäftsbureau. Fur die Gesamtheit, ihre Ord⸗ 
nungen, ihre Leitung kommen so stets ebenso sehr die socialen Organe wie die Individuen 
in Betracht. 
Die verschiedenen Organe unterscheiden sich vor allem durch die verschiedene Art, 
wie Sitte und Recht die einzelnen Individuen zusammenbindet und das Vermögen 
beschafft, wie das sociale Organ nach außen als Cinheit, nach innen als gegliederte 
VBielheit, mit bestimmten Pflichten, Einsätzen und mit bestimmtem Anteil an den 
Erfolgen der Thätigkeit organifiert ist. Auf allen Lebensgebieten zeigt sich eine unendliche 
Verschiedenheit der Organe und ein gegenseitiges Sich Stützen und-Helfen verschiedenartiger 
Organe von der losesten Privatverbindung bis zum geschlossensten Korporationszwang. 
Aber allerdings haben die einzelnen Lebensgebiete ihren Schwerpunkt in gewissen Arten 
der Organbildung: das mililärische Leben ist heute überwiegend Staatsorganisation, 
während daneben einzelne Vereine für Zwecke der Verwundetenpflege und Derartiges 
bestehen; das wirtschaftliche Leben ist heute teils Familien-, teil⸗ Unternehmungs⸗ 
organisation, reicht aber in wichtigen Punkten in die Korporations- und Staats— 
organisation hinein und wird das künftig wahrscheinlich noch mehr thun. Das 
kirchliche Leben ist teils Vereins-, teils Korporationsorganisation, das wiffenschaftliche 
und künstlerische ist überwiegend individuell persönlich, an Familie und kleine Unter— 
nehmungen angelehnt. Jedes Lebensgebiet, das einheitliche Zwecke verfolgt, hat so ein 
System von Organen, die ein Ganzes bilden, aber in innigster Verbindung und teilweise 
in Parallelentwickelung mit den Organen anderer Gebiete sich ausbilden. Wo auf einem 
Bebiete die Organe fehlen, treten die auf anderen Gebieten entstandenen stellvertretend 
in die Ldücke. Die Sitten⸗ und Rechtsbildung ist eine einheitliche; dieselben Personen 
handeln auf den verschiedenen Gebielen und übertragen die Anschauungen von einem
	        
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