32 Einleitung. Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Litteratur und Methode.
suchen gehen dauernde Bildungen hervor. „Zufällige Berührungen und gegenseitige
Hülfeleistungen führen zum Gefühl von Vorteil und Nachteil; nach vielen Wandlungen
stellen sich haltbare Formen des Zusammenlebens fest, in denen, wie in jedem Orga⸗—
nismus, die Bedürfnisse der Teile in Einklang mit den Daseinsbedingungen des Ganzen
gesetzt sind“ (Lotze). Je komplizierter die Gesellschaft wird, desto mehr kann der Mensch
Mitglied einer Reihe der verschiedensten socialen Organe sein, denen er teils auf immer,
teils vorübergehend, teils mit ganzer Hingabe, teils nur mit kleinen Bruchteilen seines
Interesses angehört. Alle diese Organe find entweder mehr Herrschafts- und Abhängigkeits⸗
verhältnifse oder mehr genossenschaftliche Bildungen. In jedem Organe oder Verband
oleibt jedem Individuum eine gewisse Freiheitssphäre. Es handelt sich stets um eine
dauernde, auf einen Zweckzusammenhang gegründete Willensmehrheit mehrerer Personen,
die eine gewisse Struktur und Verfassung hat; die Willen sind in einer bestimmten
Form zum Zusammenwirken verbunden (Dilthey), während sie nach anderer Seite frei
ind; der gemeinsame Zweck bestimmt diese Form, diese Struktur, welche in einer be—
immten historischen Entwickelung nach und nach ihren typischen Charakter erhält.
Die größeren und festeren Organe haben durch ihre rechtlich fixierte Verfassung, durch
die Herstellung einer selbständigen, über den einzelnen stehenden leilenden Spitze ein
dauerndes Leben, wie der Staat und die Korporationen, die Aktiengesellschaften; sie
erhälten sich dadurch, daß sie die im Laufe des Generationswechsels absterbenden oder
sonst ausscheidenden Glieder durch neue, in der verschiedensten Form herangezogene
erfetzen. Die heutigen Familien, auch die meisten Privatunternehmungen, viele Vereine
und Gesellschaften sind Organbildungen, deren einzelne Exemplare im Laufe des Gene—
rationswechsels immer wieder mit Leben und Sterben, mit Ein⸗ und Austritt der
Bründer und Mitglieder erlöschen, um neuen gleichen Bildungen Platz zu machen. Jedes
Organ hat seine leitenden und seine ausführenden Kräfte. Fast alle Menschen befriedigen
einen erheblichen Teil ihrer Bedürfnisse und erfüllen ihre meisten Pflichten nicht als
Individuen, sondern als Glieder bestimmter socialer Organe. Selbst das kleinste Geschäft
einer Wäscherin, eines Packträgers ist angelehnt an eine Familienwirtschaft. Selbst der
Haushalt des Junggesellen ist an eine Familienwohnung angehängt, hat Hülfskräfte
aus einer anderen Familie; sein Essen erhält der Vetreffende in inem Gasthof, seine
Arbeit verrichtet er in irgend einem Geschäftsbureau. Fur die Gesamtheit, ihre Ord⸗
nungen, ihre Leitung kommen so stets ebenso sehr die socialen Organe wie die Individuen
in Betracht.
Die verschiedenen Organe unterscheiden sich vor allem durch die verschiedene Art,
wie Sitte und Recht die einzelnen Individuen zusammenbindet und das Vermögen
beschafft, wie das sociale Organ nach außen als Cinheit, nach innen als gegliederte
VBielheit, mit bestimmten Pflichten, Einsätzen und mit bestimmtem Anteil an den
Erfolgen der Thätigkeit organifiert ist. Auf allen Lebensgebieten zeigt sich eine unendliche
Verschiedenheit der Organe und ein gegenseitiges Sich Stützen und-Helfen verschiedenartiger
Organe von der losesten Privatverbindung bis zum geschlossensten Korporationszwang.
Aber allerdings haben die einzelnen Lebensgebiete ihren Schwerpunkt in gewissen Arten
der Organbildung: das mililärische Leben ist heute überwiegend Staatsorganisation,
während daneben einzelne Vereine für Zwecke der Verwundetenpflege und Derartiges
bestehen; das wirtschaftliche Leben ist heute teils Familien-, teil⸗ Unternehmungs⸗
organisation, reicht aber in wichtigen Punkten in die Korporations- und Staats—
organisation hinein und wird das künftig wahrscheinlich noch mehr thun. Das
kirchliche Leben ist teils Vereins-, teils Korporationsorganisation, das wiffenschaftliche
und künstlerische ist überwiegend individuell persönlich, an Familie und kleine Unter—
nehmungen angelehnt. Jedes Lebensgebiet, das einheitliche Zwecke verfolgt, hat so ein
System von Organen, die ein Ganzes bilden, aber in innigster Verbindung und teilweise
in Parallelentwickelung mit den Organen anderer Gebiete sich ausbilden. Wo auf einem
Bebiete die Organe fehlen, treten die auf anderen Gebieten entstandenen stellvertretend
in die Ldücke. Die Sitten⸗ und Rechtsbildung ist eine einheitliche; dieselben Personen
handeln auf den verschiedenen Gebielen und übertragen die Anschauungen von einem