fullscreen : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

wenden.  Wird  aber  durch  sprödes,  herrisches  Wesen  der  Arbeiter
abgestoßen,  sieht  er  sich  mißachtet  und  benachteiligt,  so  kann  das
die  Gesamtlage  nur  benachteiligen,  was  alle  tief  bedauern
müßten.
Aus  allen  diesen  Gründen  bitten  wir  das  hohe  Generalkommando,
  die  fraglichen  Versammlungsverbote  und  Verbote  von
Debatten  über  die  Lohnfrage  und  Teuerungszulage  aufzuheben
und  zukünftig  durch  bestimmte  Anweisungen  den  Polizeibehörden ­
  solche  schädliche  Verbote  unmöglich  zu  machen.
Es  zeichnet  ehrerbietigst!
Verband  der  Bergarbeiter  Deutschlands.
*  *  *  ,
Die  Antwort  des  Generalkommandos  auf  diese  Beschwerden
lautete  .  Münster,  den  17.  Juni  1918.
An  den  Verband  der  Bergarbeiter  Deutschlands
zu  Händen  des  Herrn  Vorsitzenden  H.  Sachse,  M.  d.  R.,  Bochum.
Auf  den  Antrag  vom  11.  d.  Mts.  erwidere  ich  dem  Verbände  ergebenst, ­
  daß  ich  bereits  am  29.  Mai  d.  I.  in  einem  Schreiben  an  die
Herren  Regierungspräsidenten  Stellung  zu  der  angeregten  Frage  genommen ­
  habe.  Ich  habe  denselben  mitgeteilt,  daß  ich  die  Besprechung
wirtschaftlicher  Fragen,  zu  denen  auch  die  Lohnsrage  zu  rechnen  sei,
nicht  grundsätzlich  aus  den  Verhandlungen  ausschalten  möchte,  wenn
die  Erörterung  sich  nur  von  Hetzerei  und  Wühlerei  fernhalte.  Das
werde  dadurch  zu  erreichen  sein,  daß  die  Polizeibehörden  in  weitgehendeni
  Maße  von  dem  Rechte  der  Ueberwachung  und  nötigenfalls  der
Schließung  der  Versammlung  Gebrauch  niachteu.  Auch  werde  sich  unter
Umständen  empfehlen,  sich  von  dem  Leiter  der  Versammlung  oder  dem
Redner  vorher  den  Gedankengang  angeben  zu  lassen  und  ihn  ernstlich
zu  ermahnen,  daß  er  die  Ausdehnung  des  Vortrages  und  des  Meinungsaustausches ­
  nicht  über  das  gestattete  Thema  hinaus  ausdehne.
Ich  muß  dabei  allerdings  erwarten,  daß  diesen  Bedingungen  entsprochen ­
  wird,  daß  sich  insbesondere  die  Vortragenden  jeder  Anregung
zu  Ausständen  oder  Aufhetzung  verschiedener  Bevölkerungskreise  gegeneinander ­
  streng  enthalten  und  ferner  die  Grenzen  des  von  der  Polizei
genehmigten  Themas  genau  innegehalten  werden.
Der  kommandierende  General,  von  G  a  y  I.
H  #  *
B  o  ch  ii  m,  den  18.  Jnni  1915.
An  das  Generalkommando  des  7.  Armeekorps  in  Münster.
Im  Anschlüsse  an  unsere  Eingabe  vom  11.  Juni  d.  I.  betr.
Verbot  von  Debatten  über  die  Lohnstage  und  Teuerungszulage
in  Belegschafts-  und  Mitgliederversammlungen  senden  wir  den
            
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