1021)] Allgemeines Wesen der Handelspolitik. 563
fie wurde durch einen starken Export einzelner unmöglich. Später haben vor allem
die Städte und Stadtstaaten, dann die Territorien, erst bei hoher Kultur
die größeren Staaten und Staatenbünde Handelspolitik getrieben. Je kom—
plizierter die Gemeinwesen wurden, desto mehr mußte die Handelspolitik in den Händen
der souveränen Gewalt liegen; der moderne Staat muß der Stadt, der Provinz die
selbständigen Zwangsmaßnahmen der Handelspolitik verbieten. Aber er muß dulden,
daß Städle, wirtschaftliche Vereine, Provinzen, Parteien für gewisse Zwecke der Handels—
politik Propaganda machen, versuchen auf die staatliche Handelspolitik einzuwirken.
Jede menschliche Gemeinschaft, welche Handelspolitik treibt und damit das gesamte
wirtschaftliche Gedeihen ihrer Glieder fördern will, ist einerseits beherrscht von dunklen,
egoistisch-patriotischen Gemeinschaftsgefühlen, von dem Gedanken eines gemeinsamen Kampfes
ums Dasein, andererseits von der Einsicht in das zeitweise berechtigte Vorwalten be—
stimmter Handels- und Produktionsinteressen, die heute anderen vorgezogen werden,
zu anderer Zeit wieder hinter jene zurücktreten. Es handelt sich stets darum, die
seweilige richtige Diagonale der Interessen und Kräfte zu finden; es können die zeit⸗
veiligen Interessen der Herrschenden den Ausschlag geben, die der Beherrschten, der
unteren Klassen übersehen werden. Den reinen Handels- stellen sich bald die Pro—
duktionsinteressen, die letzteren den Konsumenteninteressen, die industriellen den agrarischen
gegenüber. Es wird so immer leicht ein Kampf der Parteien um die jeweilige Handels—
politik stattfinden. Nur erleuchtete, hochstehende Regierungen, die sich auf eine aus—
gebildete, gut geleitete öffentliche Meinung und eine normale Staatsverfassung stützen,
werden sicher die Wege richtiger Handelspolitik finden und verfolgen.
Alle Handelspolitik ist verknüpft mit der Ausbildung der politischen Körper, mit
der ganzen Macht- und Staatsbildung der Stämme und Völker, hängt aufs engste mit
den Rivalitätskämpfen der Staaten untereinander zusammen. Alle Fortschritte in der
Handelspolitik knüpfen an die Fortschritte des Völkerrechts und der Bundes-, Staats⸗
and Reichsverfassungen an. Darnach bestimmen sich die Mittel der Handelspolitik. Die
Vorstadien der Handelspolitik beginnen mit rohen Vernichtungskämpfen, mit Fremd—
herrschaft, Vergewaltigung der Nachbarn; letztere geht dann langsam über zu dem
völkerrechtlich geordneten friedlichen Verhältnis des Warenaustausches der Stämme
und Staaten.
Hiernach können wir uns den Entwickelungsgang der Handelspolitik
vorstellen. Natürlich hat im Verhältnis der Stämme und Völker von den ältesten
Zeiten an der friedliche Austausch nie ganz gefehlt. Aber leicht überwog in den älteren
rohen Zeiten ein solcher, der direkt oder indirekt mit Gewalt sich verband. Seeraub, Vieh- und
Menschenraub haben lange sich mit ihm verknüpft. Der älteste Handel lag vielfach, und oft
monopolisiert, in den Händen von Häuptlingen und Fürsten, die oft mehr Tribut er—
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zu Lande in Form von Karawanen- und Schiffszügen ausdehnten, gründeten sie
Riederlassungen und Burgen bei Nachbarn und in der Ferne, die oft zur Fremdherr—
schaft, zur Unterwerfung ganzer Völker, zu ihrer wirtschaftlichen Ausbeutung, mindestens
zu ihrer Schuldknechtschaft führten. Wo schwächere Stämme in der Nachbarschaft besseren
Boden, gute Salz- oder Erzlager, günstig gelegene Küsten, Handelswege oder -plätze
hatten, da suchte man sie zu vertreiben. Die politische Herrschaft über die wichtigsten
Meere, Küsten, Inseln, Flüsse und Handelswege war stets ein wichtiges Stück der
aktiven Handelspolitik, und ist es heute noch. Alle WVerschiedenheit in kriegerischer
Organisation, Zahl und Macht, in wirtschaftlicher Technik und Handelsgeschicklichkeit
haben ältere Zeiten naiv, später verschleiert irgendwie erobernd, ausbeutend, durch alle
Mittel der kriegerischen wie der Handelspolitik wirtschaftlich auszunützen versucht. Die
Erwerbung von Ackerbau-, Plantagen-, Bergbau- und anderen Kolonien im Altertum,
Mittelalter und der neueren Zeit war stets halb Handels-, halb Kriegs- und Erobe—
rungsfache und bedeutete stets Gewinnabsiht und, wenn nicht Ausschließung aller
Konkurrenten, so doch in erster Linie nationale Förderung.
Eine strenge Geischlossenheit für Ab- und Zuwanderung hatten die rohesten
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