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Neuntes Buch. Drittes LKapitel.
wesentlich volkstümlichem Boden entwickelt, eine neue deutsche
Geschichtsschreibung erst im Verlaufe des 18. Jahrhunderts her—
vor, und sie bewegte sich inhaltlich noch in halb anekdotischer
und episch getönter Auffassung und formell im Gewande der
Dichtung.
Wie hätte es nun bei solchen Schwierigkeiten schon auf
dem Gebiete geschichtlicher Tradition zur Aufbereitung eines
festen Wissens auf den systematischen Gebieten der Erkenntnis
kommen sollen! Selbst für die nächsten nationalen Bedürfnisse,
für das politische Verständnis versagte hier die Kraft. Genera—
tionen mühten sich denkend ab, ehe es gelang, die begrifflichen
Momente des geistlichen und des weltlichen Rechtes im Vorgang
der Investitur zu scheiden; gewisse Unklarheiten in der Ab—
grenzung der königlichen Gewalt des 12. und 18. Jahrhunderts
gegenüber dem Rechte der Freien und Fürsten gelang es nie—
mals zu beseitigen, und noch weniger wurde je der staatliche
Gesichtspunkt in der Auffassung der königlichen Gewalt vom
privatrechtlichen grundsätzlich geschieden.. Wie wäre da an
systematische Darstellungen einzelner oder gar der gesamten Rechts—
verhältnisse, überhaupt an den Versuch allseitiger gedanklicher
Erfassung irgend eines rechtlichen oder wirtschaftlichen Zustandes
zu denken gewesen!
So weit man aber aus nationaler Kraft den Versuch machte
zu verallgemeinern, wie das für den Gewinn wissenschaftlicher
Anfangskenntnisse notwendig ist, geschah das noch nicht
in der Form der Abstraktion aus vielen Einzelfällen, son—
dern man legte einen Einzelfall zu Grunde und suchte ihm all⸗
gemeine Färbung zu geben, indem man ihn als hypothetisch
hinstellte. Es liegt vor Augen, daß diese Behandlung die des
Dichters ist; Poesie ward hier zur Form des Denkens, ward
als Mittel benutzt zur Aufstellung kasuistischer Typen. Es ist
die Art, wie man zu Kenntnissen in der Jurisprudenz und der
Medizin, den praktischen Wissenschaften des Alltags, gelangte;
Vgl. Bernheim in der Deutschen Zeitschrift für Geschichtswissen⸗
schaft 6, 270 f.