Object : Die Entwicklung der Weißgerberei

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Wenn  wir  die  Forderung  einer  bestimmten  örtlichen  Lage  der
Gerbereien  wenigstens  im  deutschen  Handwerk  historisch  ausfassen
wollen,  so  können  wir  zurückgehen  bis  auf  die  Fronhöfe  der  Karolingerzeit.
Es  wurde  schon  darauf  hingewiesen,  daß  gerade  die  Lederarbeiter  dieser
Fronhöfe  im  Vergleich  zu  den  anderen  Handwerkern  in  verhältnismäßig
großer  Zahl  vorkommen,  und  daß  gerade  sie  das  entscheidende  Beispiel
abgeben  können,  ob  Verwaltungsmaßnahme  oder  freier  Assoziationstrieb
zur  Bildung  von  räumlich  konstatierbaren  Handwerkerorganisatiouen
schreiten;  wir  haben  gesehen,  das  war  nirgends  der  Fall.  Nun  gibt
uns  die  Betrachtung  der  örtlichen  Lage  ein  zweites  Prüfungsmittel  an
die  Hand:  Nicht  bloß  auf  Grund  einer  irgendwie  gearteten  Organisationsbestrebung, ­
  sondern  auch  auf  Grund  ihres  übelriechenden,  unsauberen
Handwerks,  welches  noch  dazu  durch  gemeinsamen  größeren  Wasserbedarf ­
  die  Forderung  zur  räumlichen  Konzentration  in  sich  trägt,  sollte
man  in  der  Lage  der  Gerbereien  eine  besondere  Berücksichtigung  finden.
Der  Bauriß  von  St.  Gallen  aus  dem  Jahre  830  enthält  die  Werkstätten ­
  der  Lederarbeiter  eingefügt  um  die  viereckigen  Höfe,  genau  so,
wie  die  der  übrigen  Handwerker,  und  ohne  daß  eine  besondere  Berücksichtigung ­
  ihres  Handwerksbedürfnisses  oder  einer  hygienischen  Maßnahme ­
  auch  nur  irgendwie  erkennbar  wäre  Z.
So  sehen  wir,  rein  unter  dem  Gesichtspunkte  historischen  Werdens,
daß  auch  die  Lage  der  Gerbereien  sich  geschichtlich  verfolgen  läßt  in
der  Weise,  daß  erst  das  19.  Jahrhundert  eine  Ausscheidung  dieser  und
ähnlicher  Gewerbekategorieen  vorgenommen,  und  daß  es  deren  Absonderung ­
  von  den  übrigen  Wohnverhältnissen  auf  Grund  bestimmter
Forderungen  der  Rücksichtnahme  oder  der  Hygiene  bewirkt  hat.  Diese
Bestimmungen  und  Zusatzbestimmungen  der  Gewerbeordnung  hier  abzudrucken ­
  wäre  eine  unnötige  Wiederholung,  da  sie  allgemein  bekannt  sind.
Haben  wir  so  die  Frage  des  lokalen  Ausschlusses  der  Gerbereien
aus  der  Wohngemeinschaft  der  Menschen  behandelt,  so  müssen  wir  nunmehr ­
  versuchen,  uns  ein  Bild  vom  topographischen  Eingefügtsein  der
Gerbereien  innerhalb  der  größeren  wirtschaftlichen  Territorien  zu  machen,
in  welchen  die  Gerbereien  als  Organe  zur  Befriedigung  eines  bestimmten
wirtschaftlichen  Bedürfnisses  auftreten;  wir  wollen  versuchen,  uns  ein
Bild  zu  machen  vom  Standort  dieses  Gewerbes.
8  35.  Der  Standort  der  Weitzgerbereien.
Der  Standort  eines  Gewerbes  ist  das  historische  Ergebnis  der
Wanderung  seiner  Produktionsprinzipien  nach  den  in  Kap.  6  dargelegten
Bewegungsformen  und  Grundsätzen.
>)  Vgl.  Mummenhoff  1901,  S.  12;  Keutgen  1903,  S.  25/Keller  1844.
            
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