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384 Dreizehntes Buch. Erstes Kapitel.
luxemburgische Hauspolitik und damit auf die heilloseste Um—
gehung der Pflichten eines deutschen Königs hinauslief? Wir
können mit diesem Urteil nicht zurückhalten: es war gerecht,
daß ein Verfahren, wie es so viele spätere deutsche Könige und
Kaiser einzuschlagen nicht scheuten, wie es österreich in ver—
wandter Weise noch im vorigen Jahrhundert gegenüber dem
deutschen Bunde geübt hat, wenigstens das erste Mal mit
der entsprechenden Strafe geahndet ward, mit der Strafe der
Absetzung. Die besondern Beweggründe der Absetzenden freilich
sind damit noch keineswegs gerechtfertigt. Und verfassungsrechtlich
war die Absetzung zweifelsohne ein Staatsstreich: ein Ver—
fahren, das sich an dem ferneren Schicksal der Kurfürsten wie
des Königtums rächen mußte.
V.
Gewählt ward in unmittelbarem Anschluß an die Absetzung,
auf dem Rhenser Königsstuhl, den Karl IV. in ganz anderen
Hoffnungen erbaut hatte, Kurfürst Ruprecht von der Pfalz.
Ruprecht war ein Ehrenmann, ein trefflicher Fürst seines
Landes, mild, gerecht, von Herzen fromm, den Wissenschaften
zugethan. Aber für größere Aufgaben reichten seine Gaben
nicht aus; erweiterte sich der politische Horizont, so verwirrte
und schwächte sich sein Blick. In ruhigen Zeiten würde seine
Herrschaft gesegnet gewesen sein. Im beginnenden 15. Jahr⸗
hundert dagegen wurde sie zu einer großen Lächerlichkeit, zum
Spott des Auslands und zum Thema schlimmer Gassenhauer
im Reiche.
Schon die Anerkennung im Reiche zu finden, ist Nuprecht
niemals gelungen. Wichtige Fürsten, namentlich im Osten, ver⸗
harrten weiter auf seiten Wenzels, so Herzog Ernst von Bayern⸗
München, Herzog Rudolf III. von Sachsen⸗Wittenberg, Jost
von Brandenburg und Mähren, und teilweis die Herzöge von
Osterreich; und auch im Westen wurde der König am Nieder—
rhein und an der Niedermaas teilweis nicht anerkannt. So
war er eigentlich nur ein König des Südwestens; die Gegenden,
die in den letzten Generationen allein noch Schauplatz stärkerer