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Vierzehntes Buch. Drittes Kapitel.
Domkapitel in den Stiftern, der konziliaren Bewegung in der
Gesamtkirche, die Periode allmählicher Demokratisierung der
städtischen Verfassungen, ständischer Entwicklung in den Terri—
torien, der Ausbildung des späteren Reichstags endlich im
weiten Gebiete des alten Kaisertums.
Indem aber so schon die allgemeine Wendung im Schicksal
der großen geistlichen wie weltlichen Verfassungsinstitute dem
einzelnen zu politischem Denken verhalf und ihn dadurch nach
zewissen Richtungen hin geistig befreite, mußte diese Ent—
wicklung doch vor allem denjenigen Ständen zu gute kommen,
die durch die wirtschaftlichen und sozialen Vorgänge aus
früheren Fesseln emanzipiert und in den Vordergrund der
zesellschaftlichen Bewegung geschoben worden waren. Es waren
die Fürsten und die vornehmen Bürger. Vor allem über
die letzteren ergoß jetzt ein demokratisches Jahrhundert, das die
zeldwirtschaftliche Hypertrophie der Städte sah, das blendendste
Licht; nirgends mehr, als in ihrem Kreise, der gesellschaftlich
maßgebend ward, mußten die persönlich lösenden Tendenzen
der Zeit wirken.
Und welche Unterstützung fanden sie in dem Charakter
des Bürgertums selbst! Das Patriziat des 15. Jahrhunderts
war ein kaufmännisches; von der Seite des Handels her vor
allem war seine Physiognomie bedingt. Nun ist aber die Triebfeder
der Kaufmannschaft von jeher der persönliche Egoismus gewesen.
Auch zur Zeit der im 14. und 15. Jahrhundert längst veralteten
Gilden schon wurden die einzelnen kaufmännischen Geschäfte stets
von Einzelnen betrieben: sie waren vom genossenschaftlichen
Flement wohl umschlossen, aber nicht durchdrungen. Später,
als der Handel das Transportgewerbe von sich abgestreift hatte,
von dem er, mit ihm aufs engste verquickt, anfangs in die
Form der Gilde gedrängt worden war, trat der individua—
listische Charakter der Kaufmannschaft erst recht hervor; der
Großkaufmann schon des 14. Jahrhunderts arbeitete nicht mit
Genossen, sondern mit einem unterthänigen und doch recht—
lich freien Personal von Schreibern und Prokuristen, die ihm
nicht irgendwie persönlich, sondern nur rein sachlich, vertrags—