Full text: Deutsche Geschichte (Bd. 5, Hälfte 1)

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Vierzehntes Buch. Drittes Kapitel. 
Domkapitel in den Stiftern, der konziliaren Bewegung in der 
Gesamtkirche, die Periode allmählicher Demokratisierung der 
städtischen Verfassungen, ständischer Entwicklung in den Terri— 
torien, der Ausbildung des späteren Reichstags endlich im 
weiten Gebiete des alten Kaisertums. 
Indem aber so schon die allgemeine Wendung im Schicksal 
der großen geistlichen wie weltlichen Verfassungsinstitute dem 
einzelnen zu politischem Denken verhalf und ihn dadurch nach 
zewissen Richtungen hin geistig befreite, mußte diese Ent— 
wicklung doch vor allem denjenigen Ständen zu gute kommen, 
die durch die wirtschaftlichen und sozialen Vorgänge aus 
früheren Fesseln emanzipiert und in den Vordergrund der 
zesellschaftlichen Bewegung geschoben worden waren. Es waren 
die Fürsten und die vornehmen Bürger. Vor allem über 
die letzteren ergoß jetzt ein demokratisches Jahrhundert, das die 
zeldwirtschaftliche Hypertrophie der Städte sah, das blendendste 
Licht; nirgends mehr, als in ihrem Kreise, der gesellschaftlich 
maßgebend ward, mußten die persönlich lösenden Tendenzen 
der Zeit wirken. 
Und welche Unterstützung fanden sie in dem Charakter 
des Bürgertums selbst! Das Patriziat des 15. Jahrhunderts 
war ein kaufmännisches; von der Seite des Handels her vor 
allem war seine Physiognomie bedingt. Nun ist aber die Triebfeder 
der Kaufmannschaft von jeher der persönliche Egoismus gewesen. 
Auch zur Zeit der im 14. und 15. Jahrhundert längst veralteten 
Gilden schon wurden die einzelnen kaufmännischen Geschäfte stets 
von Einzelnen betrieben: sie waren vom genossenschaftlichen 
Flement wohl umschlossen, aber nicht durchdrungen. Später, 
als der Handel das Transportgewerbe von sich abgestreift hatte, 
von dem er, mit ihm aufs engste verquickt, anfangs in die 
Form der Gilde gedrängt worden war, trat der individua— 
listische Charakter der Kaufmannschaft erst recht hervor; der 
Großkaufmann schon des 14. Jahrhunderts arbeitete nicht mit 
Genossen, sondern mit einem unterthänigen und doch recht— 
lich freien Personal von Schreibern und Prokuristen, die ihm 
nicht irgendwie persönlich, sondern nur rein sachlich, vertrags—
	        
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