Object: Organizacion política y económica de la Confederacion Argentina, que contiene: 1. Bases y puntos de partida para la organización política de la República Argentina; 2. Elementos del derecho público provincial argentino; 3. Sistema económico y rentístico de la Confederacion Argentina; 4. De la Integridad nacional de la República Argentina, bajo todos sus gobiernos

Vordringen des öffentlichen Betriebs 
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fchaftliche Leistungsfähigkeit des privaten Betriebs ver 
gleichen mit der des öffentlichen, an dessen Spitze staatliche Beamte 
stehen, deren leitendes Motiv nicht in dem unmittelbaren persön 
lichen Interesse, sondern in den Motiven der Pflichttreue und Ge 
wissenhaftigkeit, des Ehrgeizes usw. liegen. Da kann kein Zweifel 
bestehen, daß der öffentliche Betrieb auch heute noch, genau so wie 
zur Zeit von Adam Smith, es an Billigkeit der Produktion nicht 
mit dem privaten aufnehmen kann. In einem Teile der modernen 
deutschen nationalökonomischen Literatur wird das allerdings be 
stritten. Da werden die Dinge so hingestellt, wie wenn dieser Satz 
durch die Erfahrungen des letzten Jahrhunderts mit dem öffent 
lichen Betrieb widerlegt sei. Die öffentliche Unternehmung soll 
heute, so wird uns nicht selten versichert, der privaten auf vielen 
Gebieten wirtschaftlich ebenbürtig, wenn nicht gar überlegen ge 
worden sein. Vas soll durch das Vordringen des öffentlichen Be 
triebs auf dem Gebiete des Verkehrswesens, in der Gas-, Wasser- 
und Elektrizitätsversorgung der großen Städte usw. während der 
letzten Jahrzehnte klar erwiesen sein. 
Diese Behauptung nötigt uns, etwas näher auf Umfang und Ur 
sachen des erneuten Vordringens des öffentlichen Betriebs in der 
Gegenwart einzugehen?«) Als Ende der siebziger Jahre im Anschluß 
an die Verstaatlichung der Eisenbahnen in Deutschland und an 
deren Ländern in Wissenschaft und Praxis eine dem öffentlichen 
Betrieb sehr günstige Stimmung aufkam, da gab man sich in großen 
Kreisen außerordentlich weitgehenden Hoffnungen hin, welche Ge 
biete die öffentliche Unternehmung künftig noch erobern werde. 
Diese Erwartungen haben sich bisher nicht erfüllt und werden sich 
wohl auch nicht erfüllen. Die Praxis der Verwaltung hat sich trotz 
dem eifrigen Zureden mancher Theoretiker nicht zur Überschreitung 
bestimmter Grenzen verleiten lassen. Diese Grenzen hat sie gleich- 
36) Ausführlicher habe ich den Gegenstand in einem Aufsatze der von mir 
herausgegebenen „Zeitschrift für Sozialwissenschaft", Jahrg. 1918, §. 133fs. 
behandelt, aus dem hier das wichtigste wiederholt wird.
	        
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