Object: Die Aufgaben der Volkswirtschaftslehre als Wissenschaft

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müßte sich anschließen d) die Untersuchung, wie der 
wirtschaftende Mensch sich der Rechtsordnung anpaßt und 
wie dies auf die Volkswirtschaft einwirkt. Hier erhält 
auch der Staat seine Position in dem Systeme der Volks 
wirtschaftslehre. 
Entscheidend ist natürlich nicht der Wortlaut der Gesetze, die 
Form der Staatsverfassung, sondern die Art und Weise, wie die Ge 
setze angewandt werden und wie sich die Menschen in der äußeren 
Form der Verfassung tatsächlich bewegen, daher der Ausdruck „An 
passung“. 
Das folgende Kapitel trägt die Überschrift „Die wirt 
schaftlichen Güter und ihr Wert“, hier wären die unerläß 
lichen Grundbegriffe in ihrem Zusammenhänge kurz zu 
erörtern und zugleich könnte man an leicht greifbaren 
Beispielen zeigen, wie unökonomisch Begriffsspielerei 
auch in unserer Wissenschaft ist. Eine Darlegung der 
Grundprinzipien der wirtschaftlichen Organisation, des „In- 
dividual-Prinzips“ einerseits des „Sozial-Prinzips“ anderer 
seits, sowie der möglichen Mischformen, namentlich des 
„Solidarismus“ beschließt die Grundlegung. 
Die eigentliche Ausführung gliedere ich in vier Teile: 
1. Der Güterbedarf. 
2. Die Bereitstellung der Güter. 
3. Das Ergebnis des wirtschaftlichen Güter-Prozesses: 
der Volksreichtum und seine Verteilung. 
4. Der Rhythmus im wirtschaftlichen Leben. 
Diese Einteilung unterscheidet sich wesentlich von 
der üblichen, die die wirtschaftlichen Sozial-Phänomene 
auf vier Grundtypen zurückführt: Produktion, Distribution, 
Zirkulation und Konsumtion, mit der Begründung, zuerst 
müßten die Güter produziert werden, dann könne man sie 
austauschen, verteilen, verzehren. Gegen dieses System 
hat neuerdings Hasbach einen entschiedenen, und wie mir 
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