Full text : Die Aufgaben der Volkswirtschaftslehre als Wissenschaft

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scheint  in  der  Hauptsache  durchaus  gelungenen  Angriff
unternommen').  Er  geht  davon  aus,  daß  die  eigentliche
Triebkraft  der  gesellschaftlichen  Wirtschaft  die  Nachfrage
sei.  Da  die  Güterhervorbringung  von  der  Nachfrage  abhängig ­
  sei 1  2 ),  so  könne  die  Lehre  von  der  Produktion  nicht
den  anderen  Stoffgruppen  vorangehen.  Die  dieser  Anordnung ­
  zugrunde  liegende  Auffassung  sei  fehlerhaft,  weil
sie  den  technischen  mit  dem  wirtschaftlichen  Standpunkt
verwechsele,  technisch  müßten  die  Güter  zuerst  hervorgebracht ­
  sein,  ehe  sie  verzehrt  werden  können.  Der  Entschluß ­
  aber,  ein  Gut  hervorzubringen  sei  wirtschaftlicher
Art.  Hasbach  unterscheidet  nun  vier  Arten  der  Güterverzehrung ­
  und  gliedert  entsprechend  den  Inhalt  der  „Güterverzehrungs-Lehre“:
  1.  die  unbeabsichtigte  Güterverzehrung ­
  (sie  bewirkt  einen  schlechthinnigen  Verlust),  2.  die
beabsichtigte  Verzehrung  der  Genußgüter  (ihre  Wirkung
ist  die  Befriedigung  der  Bedürfnisse),  3.  die  beabsichtigte
Verzehrung  der  produktiven  Güter  (reproduktive  Verzehrung,
deren  beabsichtigte  Wirkung  Entstehung  von  Gütern  von
höhrem  wirtschaftlichem  Wert  ist,  als  die  produktiven
Güter  haben),  4.  das  Sparen.
Ohne  mich  in  eine  Kritik  dieser  Gruppierung  hier
einzulassen,  will  ich  nur  bemerken,  daß  ich  Hasbach  folge
insofern,  als  ich  die  Lehre  vom  Güterbedarf  der  Lehre  von
der  Produktion,  oder  wie  man  besser  sagen  wird,  der
Lehre  von  der  Bereitstellung  der  Güter  voranschicke.  Ich
gliedere  dann  den  Abschnitt  Güterbedarf  folgendermaßen:

1)  „Güterverzehrung  und  Güterhervorbringung“  1906.
2)  Das  wurde  schon  früher  häufiger  betont,  so  nennt  z.  B.  Lexis
in  Schönbergs  Handbuch  (2.  Aufl.  I.  Bd.  S.  698)  die  Konsumtion,  die
Fünktion,  „welche  die  Produktion  und  somit  den  volkswirtschaftlichen
Prozeß  überhaupt  im  Gange  hält.“  Vgl.  auch  Plenge  a.  a.  O.  S.  19.
            
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