Fortschritte des politischen Denkens. 463
ergeben. Doch war man dabei in den Zeiten des Individualismus
nicht eben viel über die allgemeine Problemstellung hinaus—
zgekommen: wie denn schließlich ein Staat unter Zulassung des
neuen Prinzipes im einzelnen organisiert sein müsse, davon
war wenig die Rede gewesen.
Bei dieser Entwicklung der neuen staatstheoretischen An—
fänge gab nun im 19. Jahrhundert nicht so sehr die Lehre
von der Teilung der Gewalten, auch nicht die Verkündigung
der Menschenrechte, die viel zu sehr ins allgemeine verlief, wie
bielmehr die Theorie von der Volksvertretung den Ausschlag.
War aber hier das, was Westeuropa gelehrt hatte und
lehrte, für eine wahrhaft deutsche und wahrhaft subiektivistisch
organische Staatsauffassung brauchbar?
Das Repräsentativsystem der englisch-französischen Doktrin
war noch durchaus eine Schöpfung des Individualismus, des
Rationalismus, der Aufklärung. Es ging von dem Gedanken
einer auf Kollektivvollmacht begründeten Stellvertretung aus:
einer Vorstellung, die, mit dem Gedanken eines staatlichen
Organismus unvereinbar, noch heute organischer Durchbildung
zustrebende Staaten immer und immer wieder dem Radikalismus
zutreibt. Denn im Grunde sieht diese Theorie nur den isolierten
und in allen Exemplaren gleichartig gedachten einzelnen als
das konstituierende Element alles Staatslebens an; kennt also
keine organische Vertretung der einzelnen nach ihrer Ver—
schiedenartigkeit durch Gesellschaftskörper innerhalb des Staates,
denen sie angehören, und dementsprechend auch nicht die Be—
trauung dieser Gesellschaftskörper mit den ihrer Wichtigkeit
entsprechenden öffentlichen Funktionen.
Danach ist klar, daß diese rein äußerlichen, im Grunde
mechanischen, antiorganischen Anfänge moderner Staatstheorie
die Entwicklung einer wirklich organischen Staatslehre nur zu
hindern und nur zu leicht vor allem da zu untergraben ver—
mochten, wo man, wie im Lager alles Liberalismus, dem
einzelnen doch auch innerhalb des organischen Staates an
erster Stelle seine Freiheit zu wahren bestrebt war.
Auf deutschem Boden wurde die Schädlichkeit dieser Über—