Holzhandelspolitik. §
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) Vorkriegs-Zollsaeg Nach- Detziger Zollsatz ]
Z & 1 Crzeugnisse der Forstwirtschaft für 1 dz t: . zzztüt ..:
: | allgemein | vertays: für 1 de allgemein | vertrag!
S RM M. RM ; EM. | M
hartes Holz . ; . . - ~ 0,30 0,30
weiches Holz . . . . . -+ - 0,40 0,40
2. Flöße (Holzflöße) unterliegen der
Verzollung als Holz.
77 Erikaholz (Bruyereholz) und Kokus-
holz, unbearbeitet oder in ge-
schnittenen Stücken . . . . . . frei frei frei
78 Zedernholz (auch Bleistiftholz):
unbearbeitet oder lediglich mit der
Axt oder Säge bearbeitet, jedoch für 1 dz für 1 dz für 1 dz
nicht in der Längsrichtung gesägt 0,10 0,10 0,10
oder in anderer Weise vorgerichtet oder für oder für oder für
in der Längsrichtung gesägt oder in t! § s;; t.
anderer Weise vorgerichtet, nicht ge- für tts. für 1 dz für t g-
q s; bett Zedernholzbrettchen, die an 0,25 0,26 0,25
einer oder zwei Schmalseiten geglättet
sind, werden nicht als gehobelt be-
handelt.
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FU.. E. 0,20 0,20
Puettzttrre uit der At oder Säge | oder für oder für | oder. für
in der Längsrichtung beschlagen oder e E qi tn 2'q: tit Oz Ö
anderweit mit der Axt vorgearbeitet 0,50 0,50 0,50
oder zerkleinert . . . ; ! hdet für d t que btyr für
in der Längsrichtung gesägt oder in . für § dz | für 1 dz für dz
anderer Weise vorgerichtet, nicht ge- 1,25 1,25 1,25
hobell .. . vet für oder für ser für
10 4160, ! %1o
80 | Eisenbahnschwellen, mit der Art be-
arbeitet, auch auf nicht mehr als
yet HHtgzieite gesägt, nicht ge- U fs | für k e für k s.| für L sr
aus hartem Holz . . oder !üe | odet Hr | odet fr ! oder für
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aus weichem Holz ede Ve od t tic cd’; für oder für
1 km 1 km 1 km 1 km
2,40 | Ui | %2,40 | 2,40 d 25
aus Lärchenholz . . oh) m f: G: r tale
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