fullscreen: Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

160 Zweiter Teil. Landet. VII. Der Betrieb des Landels. 
wenn wir vom Monopole der Apotheker, Verlagshändler, durch Patent geschützten 
Gewerbetreibenden rc. oder von der Monopolstellung unserer Bahnen, Kanäle, Gas- 
und Wasserleitungen rc. sprechen, zum großen Teile beeinflußt von „beiderseitiger" 
Konkurrenz: die Kanaltransportpreise z. B. beeinflußt von der Konkurrenz der Bahnen, 
die Preise dieser beeinflußt von den Preisen des Wassertransports, der Gaspreis 
beeinflußt von der Konkurrenz der Petroleumhändler rc. Wer also feste, scharfgezogene 
Grenzlinien zur Bedingung solcher Scheidungen wie der hier in Rede stehenden machen 
wollte, müßte auch die vorhin empfohlene Trennung verwerfen. Indessen wird ja mit 
Forderungen solcher Art außerhalb des Gebiets der exakten Wissenschaften überhaupt 
nur wenig erreicht. Im allgemeinen muß es genügen, in solchen Scheidungen die 
wesentlichsten Eigentümlichkeiten der einzelnen Erscheinungen zum Ausdruck zu 
bringen. And das allein war auch im vorliegenden Falle beabsichtigt. 
6. Begriff und Zweck der Buchführung. 
Von Abraham Adler. 
Adler, Buchführung. In: Handwörterbuch der Staatswissenschasten. Herausgegeben von 
Loiirad, Elster, Lexis, Loening. 2. Aufl. 2. Bd. Jena, Gustav Äscher, tSytz. S. U05—U06. 
Buchführung oder Buchhaltung im weiteren Sinne nennt man jede einiger 
maßen geordnete Rechnungsführung über die Veränderungen des Besitzstandes einer 
Einzelwirtschaft oder einzelner Teile desselben. So kann z. B. jeder Privatmann über 
seine Einnahmen und Ausgaben, jede Lausfrau über ihre Laushaltung Rechnung 
führen, also eine Art von Buchführung anwenden. Im engeren Sinne jedoch versteht 
man unter Buchführung die nach ganz bestimmten Regeln in bestimmten Büchern 
erfolgende Aufzeichnung des Vermögensstandes einer Erwerbswirtschaft und der 
Veränderungen, die derselbe durch den Geschäftsbetrieb erleidet, dergestalt, daß man 
zu jeder Zeit in der Lage ist, die Wirtschaftsbewegung im einzelnen zu erkennen und 
den Erfolg derselben in dem Vermögensstand nachzuweisen. Solche Buchführung nennt 
man auch die kaufmännische, weil sich die Notwendigkeit einer geordneten schriftlichen 
Darstellung der Geschäftsverhältnisse zuerst in den größeren, kaufmännisch geführten 
Betrieben ergeben und sich dort also die Buchführung im engeren Sinne ausgebildet 
hat, sodann weil die Landelsgeschbücher der verschiedenen Staaten den Kaufleuten eine 
geordnete, übersichtliche Buchführung zur Pflicht gemacht haben. Wissenschaftlich 
ist die Buchführung dann, wenn zwischen den einzelnen Teilen der Rechnungsführung, 
ein solcher Zusammenhang besteht, daß das ganze Buchungswerk als eine systematische 
Einheit erscheint, was bei der Methode der sogenannten doppelten Buchführung und 
ihren Abarten der Fall ist. Zweck der Buchführung im engeren Sinne ist es sonach, 
im Anschluß an die Feststellung und Aufzeichnung der Vermögensbestandteile die 
Geschäftsbewegung in Erwerb und Aufwand fortlaufend in den Büchern so zu ver 
zeichnen, daß es in beliebigen Zeitabschnitten möglich ist, die eingetretene Vermehrung 
oder Verminderung des ursprünglichen Vermögens ziffermäßig festzustellen und den 
mehr oder weniger detaillierten Nachweis zu liefern, auf welche Weise die Veränderung 
des Verntögens entstanden ist. Es ist einleuchtend, daß eine derartige Rechnungs 
führung über den Besitzstand der Einzelwirtschaften und die Veränderungen desselben 
von allergrößtem Werte für die Volkswirtschaft ist; denn die Anwendung der Laupt- 
grundsätze der Ökonomik, der Planmäßigkeit, Ordnung und Sparsamkeit, ist in größeren
	        
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