Metadata: Die modernen Lösch- und Ladeeinrichtungen und ihre Bedeutung für die Seeschiffahrtsbetriebe

77 
A. Dampfer 
bis zu 1000 
Tons Groß-Reg. 
38 
sh per Schlepper 
1001—1500 
tt tt 
44 
ft 
ff 
tt 
1501—2000 
tt tt 
50 
ft 
ft 
tt 
2001—3000 
tt tt 
56 
ff 
ft 
tt 
3001—4000 
tt tt 
63 
tf 
tt 
tt 
mehr als 4000 
tt ff 
75 
ft 
ft 
tt 
Kohlendampfer, die in St. Pauli löschen 
{2000 Tons nicht überschreitend) 
3i 
ft 
tt 
tt 
B. Segler 
bis zu 1000 
Tons Groß-Reg. 
30 
ft 
ft 
tt 
1000—1500 
ft tf 
40 
ft 
tt 
tt 
1501—2000 
ft ff 
50 
ft 
tt 
tt 
mehr als 2000 
tf ff 
60 
tf 
tf 
tt 
Zu obigen Raten werden bei Eisgang 50% zugeschlagen. 
Bei dem Lotsengeld, dem Tonnengeld, der Hafenmeister 
gebühr wird nicht nach Dampfern und Seglern unterschieden und 
auch nicht danach, ob am Kai oder im Strom gelöscht wird. Die 
Schiffe sind also den genannten Gebühren gegenüber gleichgestellt. 
Der Schlepptarif zeigt die ersten Verschiedenheiten in der Behand 
lung von Dampfern und Seglern. 
Bei den nun folgenden Punkten gehen aber die Gebühren 
einerseits für Stromschiffe und Kaischiffe auseinander und des 
weiteren die Stauerkosten für Dampfer und Segler am Kai und 
im Strom. Schließlich variieren bei Dampfern und Seglern die 
Unkosten für Gagen und sonstige kleinere Ausgaben. 
Die im Strom löschenden oder ladenden Schiffe haben staat- 
licherseits keine weitere Gebühr zu entrichten. Sie haben mit 
der Zahlung der allgemeinen Hafengebühren die Berechtigung 
erworben, längere Zeit im Hafen zu Lösch- und Ladezwecken zu 
liegen 1 ). Praktisch ist allerdings diese Löschfrist, die bis heute 
ohnehin sehr reichlich bemessen ist, unbegrenzt. Für das Strom 
schiff kommen also lediglich noch die eigentlichen Lösch- resp. Lade 
kosten in Frage. Am Kai dagegen treffen das Schiff dje Raum 
gebühr 8 ) und ein Teil der Ladungsgebühr * * 3 ), nämlich sieben 
Zehntel des Betrages der letzteren. Im Freiladeverkehr ist die 
statt der Raum- und Ladungsgebühr zur Erhebung kommende 
*) Cf. S. 47. 
s ) cf. S. 35 ff. 
3 ) cf. S. 36.
	        
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