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lerer Größe erwachsenden Zins-usw.-Verluste eine Höhe von 2000
bis 4000 Mark täglich.
So läuft das ganze Bestreben im Schiffahrtsverkehr darauf
hinaus, Fahrtdauer und Hafenaufenthalt auf ein möglichst geringes
Maß zu reduzieren, natürlich nur so weit, als nicht eine zu große
Verteuerung des Betriebes damit verbunden ist.
Die Unkosten der Schiffe im Hafen.
Um die einzelnen Kosten berechnen zu können, die den
Seglern resp. den Dampfern aus dem Hafenaufenthalt erwachsen,
je nachdem, ob sie »im Strom« oder an den Kais löschen bzw.
laden, müssen wir uns hier noch einmal die verschiedenen Ge
bühren und sonstigen Ausgaben, soweit sie den Reeder treffen,
vergegenwärtigen, und zwar beschränke ich mich in meinen An
gaben wiederum auf Hamburg. Die erste Gebühr, die das Schiff
hier zu zahlen hat, ist das Lotsengeld 1 ), das nach dem Tiefgang
der Schiffe berechnet wird. Als zweite Gebühr tritt dazu das
Tonnengeld 2 ), bemessen nach dem Nutzraum des betreffenden
Dampfers, Seglers, ev. Leichters usw. Ferner gelangt die Hafen
meistergebühr 3 ) zur Erhebung, die ebenfalls wie das Lotsengeld
nach dem Tiefgang des Schiffes, aber mit anderem Gebührensatz
berechnet wird. Außer diesen staatlichen Gebühren kommen für
Segler 4 * б ) immer, für große Dampfer häufig die Benutzung von
Schleppern in Frage, die privaten Vereinbarungen auf Grund
der Tarife besonderer Dampfschleppschiffahrtsgesellschaften unter
liegen. Der Tarif einer solchen Gesellschaft“) für 1910 sei hier
mitgeteilt:
Tabelle 19®).
Tarif.
Schlepper-Hilfe für Dampfer und Segler im Hamburg-Altonaer
Hafen:
l ) cf. S. 3 2 ff.
а ) 3 ) cf. S. 34.
4 ) »Seeschiffe — mit Ausnahme von Tjalken und Ewern — und Oberländer
Käne dürfen im Hafen nicht segeln«. § 27, III des Hafengesetzes vom 2. Juni 1897.
б ) Petersen und Alpers, G. m. b. H., wohl eine der bedeutendsten Gesell
schaften dieser Art.
e ) Der Urtext des Tarifs ist in englischer Sprache abgefaßt.