Full text: Encyklopädie der Rechtswissenschaft (Bd. 1)

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J. Rechtsphilosophie und Universalrechtsgeschichte. 
leistung, vielfach in Geld, zu entrichten ist; das ist die Domäne des Miet- und Pacht-— 
vertrags. Eine wirtschaftlich sehr bedeutsame Form des letzteren ist die Teilpacht, bei 
der nicht ein fester Zins, sondern ein Bruchteil der Früchte zu leisten ist, wodurch die 
Pacht ein gewisses genossenschaftliches Element erhält, welches beide Vertragsschließenden an 
der günstigen und ungünstigen Entwicklung des Ertrags beteiligt, aber zu gleicher Zeit, 
da die Wirtschaftsweise eine fest bestimmte sein muß, ein Moment der wirtschaftlichen 
Abhängigkeit des Pächters bildet!. 
3. Darlehen und Zins. 
Beruhen die Austauschgeschäfte auf der Arbeitsteilung und dem Bedürfnis, sich 
das zu verschaffen, was der andere hat, gegen das, was man entbehren kann, so beruht 
das Darlehnm auf dem Gedanken, daß Kapitalien oftmals auf der einen Seite viel not— 
wendiger sind als auf der anderen, daß daher die Möglichkeit gegeben sein muß, daß 
kraft Rechtsverkehrs das dem einen zustehende Kapital zeitweise dem anderen zur Benutzung 
anheimsteht. So ist das Darlehn ein ausgezeichnetes Mittel der Gesamtheit, die 
Kapitalien möglichst zu verwerten, und zugleich des Einzelnen, sich durch richtige Ver— 
wendung fremder Kapitalien vorwärtszubringen. Solche Kapitalien sind eine Gesamtheit 
herlrelbaͤrer Sachen: Getreide, Geld usw., bei denen nicht die Stücke, sondern die Menge 
als Konsumtionss und Produktionselement in Betracht kommt. Hier nun tritt die 
schwierige Frage des Zinses hervor, die die Menschheit jahrhundertelang bewegt und das 
Janze wirtschaftliche Leben aufs tiefste ergriffen hat. Was bei der gemieteten Sache der 
Mietzins ist, das ist beim Darlehn der Zins, d. h. ein Zeitlohn dafür, daß das Darlehns— 
kapital eine Zeitlang beim Kapitalempfänger bleiben darf, mindestens nicht an den Dar— 
leiher zurückerstattet zu werden braucht. Uns scheint eine solche Vergütung ebenso natur⸗ 
gemäß wie der Mietzins, und doch hat diese Idee lange Kämpfe gekostet, ja, mehrere 
der bedeulendsten Religionen haben sich dem Zinsnehmen widersetzt. Die Gedanken, die 
dabei vorherrschten, waren folgende: Einmal kann das Darlehen nicht nur produktiven, sondern 
konsumtiven Zweden dienen; hier hat der Kapitalempfänger keine Vermögensbereicherung 
vom geliehenen Kapital; er hat es verzehrt, ohne daß der Gehalt in seinem Vermögen 
zurückgeblieben wäre. Da fragt man nun: Soll es billig sein, wenn der Darlehnsnehmer 
außer dem Kapital noch etwas Weiteres herauszuzahlen hat? Ist doch das Kapital bei ihm 
nicht fruchtbar gewesen! Und wenn dieses Konsumtivdarlehn, wie ehedem, das haupt—⸗ 
sächliche und normgebende war, so ist es begreiflich, daß man die Regel hiervon ableitete 
und die Fälle des Produktivdarlehns keiner besonderen Behandlung würdigte. 
Ein zweiter Gedanke ist der?, daß das Darlehen vielfach in der Not aufgenommen 
wird und es in den Zeiten, die noch dem Gemeinvermögen näher stehen, als besonders 
unbillig erscheinen muß, die Not auszubeuten. Und wenn auch nicht gerade eine Notlage 
vorliegi, so sind die Verhältnisse doch meist so gestaltet, daß die Zahl der Darlehns- 
geber eine recht beschränkte ist oder doch nur in beschränkter Zahl dem Entleiher zu Gebote 
fteht, so daß von einem wirksamen Wettbewerb und darum von einer entsprechenden 
fachgemäßen Bestimmung des Dinsfußes nach Maßgabe allgemeiner objektiver Normen kaum 
die Rede sein kann. 
Eine weitere, noch mehr juristische Begründung ist folgende: Das Geld ist unfruchtbar; 
fruchtbar ist nur die Ärbeit, die sich des Geldes bedient, und das Geld ist hier höchstens 
Hilfsmittel, nicht aber Ursache des Erwerbs. Wenn man daher das Geld verzinslich macht, 
so maßt man ihm eine Eigenschaft an, die es nicht hat, und man nimmt dem Darlehns— 
1 Die Teilpacht findet sich bereits im nernssen Recht, so insbesondere bei den alten 
Babyloniern. Über ihre wirtschaftlichen Vor— und Nachteile besteht eine ganze Literatur, Schriften 
von Ehrenberg, Dietzzeel, Reitzenstein u. s. w. 
2Einfuührung in die Rechtswissenschaft S. 63.
	        
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