Full text: Probleme der Wirtschaftsgeschichte

II. Die Haupttatsachen der älteren deutschen Agrargeschichte. 55 
wie das Grundstück sich vererbt, so auch die Hörigkeit. Der Leib- 
eigene, der persönlich unfreie Mann, hat als solcher kein Grund- 
stück von seinem Herrn empfangen. Er kann sich wirtschaftlich 
freibetätigen, in den mannigfaltigsten Berufen. Bei den ge- 
richtsherrlich abhängigen Personen liegt der Ausgangspunkt 
der Abhängigkeit gleichfalls nicht in irgend einem dargeliehenen 
Grundstück, sondern in dem bloßen Unterworfensein unter eine 
Gerichtsgewalt. Erst nachträglich hat die Gerichtsherrschaft eine 
gewisse Beschränkung der Verfügung des Gerichtsinsassen über 
sein Gut herbeigeführt. 
Die Pflichten der abhängigen Leute stimmen, wie schon 
angedeutet, bei den drei Hauptklassen in beträchtlichem Umfang 
überein; nur daß doch die verschiedene Herkunft, die verschiedene 
rechtliche Grundlage in der Art der Leistung sichtbar hervor- 
tritt. Es kommen vor allem folgende Leistungen in Betracht: 
Zins, Frondienste, Heiratsabgabe, Gerichtspflicht, Sterbfall. 
Der Zins ist bei dem Hörigen Grundzins, bei dem Leib- 
eigenen Kopfzins. Er hat oft nur die Bedeutung einer Aner- 
kennungsgebühr. Der Herr sah gelegentlich den materiellen 
Vorteil, den ihm das Abhängigkeitsverhältnis brachte, in andern 
Leistungen oder gar in indirekten Wirkungen. So schätztten die 
Herren im slawischen Osten die allgemeine Förderung, die das 
wirtschaftliche Leben des Landes durch die deutsche Kolonisation 
erfuhr, und die dadurch gesteigerte Steuerfähigkeit der Be- 
völkerung offenbar an manchen Orten höher als den zu gewin- 
nenden Grundzins und bemaßen diesen darum niedrig. Aber 
oft ist der Grundzins im Osten wie in Altdeutschland auch von 
materiellem Wert, und das Gleiche gilt von dem Leibzins. Des 
wichtigen Umsstands, daß die Grundzinse – im Gegensatz zur 
Zeitpacht – sich bis zum Beginn des hohen Mittelalters im 
großen und ganzen fixiert hatten, haben wir schon. gedacht. 
Die Form der Zahlung ist die in Geld wie in Naturalien. Der 
Naturalzins bewegt sich in reichen Abstufungen, von einem Huhn 
~ z. B. dem Leib- oder Halshuhn der Leibeigenen ~ zu zu- 
sammengesetten Getreidelieferungen und sogar zu der Lieferung 
von gewerblichen Erzeugnissen. Es versteht sich von selbst, daß
	        
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