fullscreen: Ursachen der Amerikanischen Concurrenz

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baustaaten des Nordens eingefiihrt, nach Beendigung des Bür 
gerkrieges auch in den Südstaaten. 
Die Union machte 1862 ein Gesetz, wonach die Home 
stead, welche soeben erst aufgenommen war, bis zum Moment, 
in dem nach 5 Jahren der Besitztitel ertheilt wird, vor Ver 
schuldung geschützt ist. Nach diesem Augenblick schützt sie 
das Exemptions-Gesetz des Einzelstaates, in dem sie liegt. 
Der Umfang dessen, was als geschützte und vom Gläubi 
ger nicht mit Beschlag zu belegende Homestead angesehen 
werden soll, ist sehr verschieden und in den älteren Nord 
staaten, in denen der Grundbesitz bei Erlass der Exemptions- 
gesetze bereits klein aber werthvoll war, geringer als in den 
neuen Staaten. 
Das Detail dieser wichtigen Gesetzgebung findet sich in 
meinem Werk über die socialen und Heimstättengesetze von 
Amerika etc., das kürzlich erschienen ist. 
Fast jedes Jahr bringt eine oder mehrere Veränderungen 
in der Exemptions-Gesetzgebung hervor, doch ausnahmslos in 
der Richtung, den Schutz für die Familie des kleinen Grund 
besitzers zu vergrössern. Jeder grössere Grundbesitzer hat 
das Recht, einen Theil seines Besitzes, der gerade der im 
Staate geschützten Homesteadportion entspricht, durch Eintra 
gung beim Recorderamt als Homestead erklären zu lassen. 
Geräth er in Concours, so wird der andere Theil seiner Be 
sitzung zwangsweise verkauft, dieser aber nicht. So kann 
auch der reiche Mann seine Familie für den Fall unvorher 
gesehener Noth schützen. 
Stirbt der Homesteadbesitzer, so verbleibt die Homestead 
unangreifbar der Wittwe, stirbt sie, den Kindern zusammen, 
oder jenem Kinde, dem sie testamentarisch vermacht wurde, 
und bei jedem Erben ist sie unangreifbar, selbst wenn er 
vor Antritt dieser Erbschaft Schulden sollte gemacht 
haben. 
Gegen die Theilung der Homestead, wenn sie ein länd 
licher Grundbesitz ist, unter mehrere Erben giebt es noch kein 
Gesetz, weil es so lange in einem Lande unnöthig ist, als es 
dort unoccupirtes Land giebt, welches die jüngeren Brüder in
	        
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