thumbs: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel III. Die Solidaristen. 
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Auch auf dem Lande wird die Solidarität gepredigt, und obgleich 
sie hier an dem ganz besonders individualistischen Charakter des Bauern 
Widerstand findet, beginnt sie doch, sich in der Form zahlloser Genossen 
schaften verschiedener Art zu verwirklichen — unter denen die des gegen 
seitigen Kredites die interessantesten sind, weil ihr bezeichnendster Zug 
gerade darin liegt, ihren Mitgliedern die Haftung „in solidum“ für alle 
Schulden der Genossenschaft aufzuerlegen 1 ). Haftbarkeit Aller für die 
Verpflichtung jedes Einzelnen: das ist die goldene Regel, der die bäuer 
lichen Kreditgenossenschaften nach Raiffeisen ihren wunderbaren 
Erfolg verdankt. 
Die praktischen Folgen der solidaristischen Idee sind übrigens bei 
weitem noch nicht erschöpft. Sie können hauptsächlich in der Form 
einschneidender Veränderungen in der Auffassung und den Eigenschaften 
des Besitzrechtes in Erscheinung treten. Die alte Formel, „der Besitz, 
eine soziale Funktion“, die sieh in dem streng individualistischen Eigen 
tum, dem dominium ex jure quiritum gegenüberstellte, bis heute 
jedoch nur eine Metapher geblieben ist, kann, dank der Solidarität, zur 
Wirklichkeit werden. Da das Eigentum immer ausgesprochener als das 
Ergebnis anonymer Kooperation erscheint, eines Zusammentreffens von 
Ursachen, die zum guten Teil unpersönlich sind, strebt es darauf hin, 
sich, wenn auch nicht in der kollektivistischen Sozialisation zu ver 
flüchtigen, so doch zum wenigsten den kollektiven Endzielen mehr und 
mehr anzupassen. Ein französischer Philosoph, Alfred FoüilliejD), 
hat diese Seite des gesellschaftlichen Miteigentums, die mit allem in 
dividuellen Besitz unlösbar verknüpft ist, besonders nachdrucksvoll 
herausgearbeitet. 
Dieser Einfluß des Solidarismus auf das Recht hat eine ganze Be 
wegung geschaffen, der von einigen der Name Rechts Sozialismus 
die sein, die an die Zukunft und die Entwicklung der kleinen selbständigen Produktion 
glauben. Ihnen erwidern wir, daß die einzige Möglichkeit, die sie haben, ihr Ideal ver 
wirklicht zu sehen, das auch das Ideal eines Teiles der Kooperativisten ist, in der Orga 
nisation von Produktivgenossenschaften unter der Kontrolle und mit der Hilfe von 
Konsumgenossenschaften besteht. In der Tat ist die Herrschaft der Konsumgenossen 
schaft, auch wenn sie unter der föderalistischen Form verallgemeinert ist, nicht mit 
dem Bestände einer gewissen selbständigen Produktion unvereinbar, und zwar auf 
Grund verschiedener Möglichkeiten, deren Darlegung an dieser Stelle unnötig ist. 
*) In Frankreich ist diese Regel der Solidarität zuerst nur in den Gruppen der 
katholischen Kreditgenossenschaften, die den Namen „Union Durand“ tragen, zur 
Anwendung gelangt; obgleich sie heute auch Von anderen als diesen Genossenschaften 
a usgeübt wird, ist sie doch noch die Ausnahme, während die gleiche Regel in 20000 
deutschen Genossenschaften und sogar in italienischen, schweizer usw. Genossenschaften 
stets befolgt wird, — ein weiterer Beweis, daß, wenn auch der Gedanke der Solidarität 
hauptsächlich französischen Ursprungs ist, man doch seine Anwendung in anderen 
bändern suchen muß. 
2 ) La Propriötü sociale et la Democratie.
	        
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