Kapitel III. Die Solidaristen.
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Auch auf dem Lande wird die Solidarität gepredigt, und obgleich
sie hier an dem ganz besonders individualistischen Charakter des Bauern
Widerstand findet, beginnt sie doch, sich in der Form zahlloser Genossen
schaften verschiedener Art zu verwirklichen — unter denen die des gegen
seitigen Kredites die interessantesten sind, weil ihr bezeichnendster Zug
gerade darin liegt, ihren Mitgliedern die Haftung „in solidum“ für alle
Schulden der Genossenschaft aufzuerlegen 1 ). Haftbarkeit Aller für die
Verpflichtung jedes Einzelnen: das ist die goldene Regel, der die bäuer
lichen Kreditgenossenschaften nach Raiffeisen ihren wunderbaren
Erfolg verdankt.
Die praktischen Folgen der solidaristischen Idee sind übrigens bei
weitem noch nicht erschöpft. Sie können hauptsächlich in der Form
einschneidender Veränderungen in der Auffassung und den Eigenschaften
des Besitzrechtes in Erscheinung treten. Die alte Formel, „der Besitz,
eine soziale Funktion“, die sieh in dem streng individualistischen Eigen
tum, dem dominium ex jure quiritum gegenüberstellte, bis heute
jedoch nur eine Metapher geblieben ist, kann, dank der Solidarität, zur
Wirklichkeit werden. Da das Eigentum immer ausgesprochener als das
Ergebnis anonymer Kooperation erscheint, eines Zusammentreffens von
Ursachen, die zum guten Teil unpersönlich sind, strebt es darauf hin,
sich, wenn auch nicht in der kollektivistischen Sozialisation zu ver
flüchtigen, so doch zum wenigsten den kollektiven Endzielen mehr und
mehr anzupassen. Ein französischer Philosoph, Alfred FoüilliejD),
hat diese Seite des gesellschaftlichen Miteigentums, die mit allem in
dividuellen Besitz unlösbar verknüpft ist, besonders nachdrucksvoll
herausgearbeitet.
Dieser Einfluß des Solidarismus auf das Recht hat eine ganze Be
wegung geschaffen, der von einigen der Name Rechts Sozialismus
die sein, die an die Zukunft und die Entwicklung der kleinen selbständigen Produktion
glauben. Ihnen erwidern wir, daß die einzige Möglichkeit, die sie haben, ihr Ideal ver
wirklicht zu sehen, das auch das Ideal eines Teiles der Kooperativisten ist, in der Orga
nisation von Produktivgenossenschaften unter der Kontrolle und mit der Hilfe von
Konsumgenossenschaften besteht. In der Tat ist die Herrschaft der Konsumgenossen
schaft, auch wenn sie unter der föderalistischen Form verallgemeinert ist, nicht mit
dem Bestände einer gewissen selbständigen Produktion unvereinbar, und zwar auf
Grund verschiedener Möglichkeiten, deren Darlegung an dieser Stelle unnötig ist.
*) In Frankreich ist diese Regel der Solidarität zuerst nur in den Gruppen der
katholischen Kreditgenossenschaften, die den Namen „Union Durand“ tragen, zur
Anwendung gelangt; obgleich sie heute auch Von anderen als diesen Genossenschaften
a usgeübt wird, ist sie doch noch die Ausnahme, während die gleiche Regel in 20000
deutschen Genossenschaften und sogar in italienischen, schweizer usw. Genossenschaften
stets befolgt wird, — ein weiterer Beweis, daß, wenn auch der Gedanke der Solidarität
hauptsächlich französischen Ursprungs ist, man doch seine Anwendung in anderen
bändern suchen muß.
2 ) La Propriötü sociale et la Democratie.