Full text: Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Schweinefett. 
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d. h. die Bestimmung des etwaigen Gehaltes an Wasser, Fett, Stickstoffsubstanz 
und Mineralstoffen — sowie die Bestimmung der freien Fettsäuren geschieht im 
allgemeinen wie bei der Butter (vergl. S. 548 u. 554). 
Im besonderen sind darüber durch die amtliche Anweisung vom 1. April 
1898 zum Gesetz betr. den Verkehr mit Butter usw. vom 15. Juni 1897 noch 
folgende Vorschriften erlassen: 
1. Bestimmung des Wassers. „Die Bestimmung des Wassers ist nur dann erforderlich, 
wenn beim Schmelzen der Schmalzprobe sich dessen Gegenwart zu erkennen gibt. 
Sie erfolgt dann in der gleichen Weise wie bei Butter.“ 
2. Bestimmung der Mineralbestandteile. „10 g Schmalz werden geschmolzen 
und durch ein getrocknetes dichtes Filter von bekanntem geringen Aschengehalt 
filtriert. Man entfernt die größte Menge des Fettes von dem Filter durch Waschen 
mit entwässertem Äther, verascht alsdann das Filter und wägt die Asche.“ 
3. Bestimmung des Fettes. „Man erhält den Fettgehalt des Schmalzes, indem man 
die Werte für den Gehalt an Wasser und Mineralbestandteilen von 100 ahzieht.“ 
Selbstverständlich müssen auch etwa vorhandene größere Mengen fremder organischer 
Beimengungen bei der Berechnung des Fettgehaltes in Abzug gebracht werden. 
b) Der Nachweis der Frischhaltungsmittel erfolgt nach der Anlage d 
der Ausführungsbestimmungen D zum Fleischbeschau-Gesetz vom 3. Juni 1900 
(vergl. oben S. 550—554). 
c) Der Nachweis fremder Farbstoffe in schweinefetthaltigen Fett 
zubereitungen erfolgt nach S. 562. 
d) Nachweis von fremden Fetten, Zu diesen Untersuchungen darf 
nur das durch Schmelzen bei 50—60° und Filtration gewonnene voll 
kommen klare Fett verwendet werden. ' 
a) Der Zusatz aller Pflanzenfette und -öle erfolgt am besten und zu 
verlässigsten durch die Phytosterin- bezw. Phytosterinacetat-Probe. Über 
die Ausführung dieser Proben vergl. S. 534—541. 
Man verwendet am besten 50—100 g Fett; bei zu vermutendem höheren Gehalt 
an Pflanzenfetten reichen auch unter Umständen geringere Mengen hin; für die Phytosterin- 
Probe allein genügen meist 10—20 g Fett. 
ß) Als Vorprobe für den Nachweis einer Reihe von Pflanzenfetten kann die 
Bestimmung der Refraktometerzahl (vergl. S. 521) dienen; diese liegt bei reinen 
Schweinefetten in der Regel zwischen 48,5 und 51,5 bei 40°. Wollny hat für die 
refraktometrische Untersuchung des Schweinefettes ein Spezialthermometer an 
fertigen lassen; die Einrichtung desselben ist eine ähnliche wie die des Spezial- 
thermometers für die Butteruntersuchung (vergl. S. 524). 
y) Für den Nachweis von Pflanzenölen hat beim Schweinefett die 
^Jelmanssche Reaktion 1 ) mit Phosphormolybdänsäure eine gewisse Bedeutung. 
Sie wird nach der amtlichen Anweisung vom 1. April 1898 zum Gesetz betr. den 
Verkehr mit Butter usw. vom 15. Juni 1897 wie folgt ausgeführt; 
„1 g des geschmolzenen, klar filtrierten Schmalzes löst man in einem dick 
wandigen, mit Stöpsel verschließbaren Probierröhrchen in 5 ccm Chloroform, setzt 
2 ccm einer frisch bereiteten Lösung von Phosphormolybdänsäure oder phosphor- 
n *olybdänsaurem Natrium und einige Tropfen Salpetersäure zu und schüttelt so 
kräftig wie möglich. Bei Abwesenheit von fetten ölen bleibt das Gemisch gelb, 
bei deren Anwesenheit jedoch tritt eine Reduktion ein: die Mischung nimmt eine 
grünliche, bei bedeutenden Zusätzen eine smaragdgrüne Färbung an. Durch Ver 
gleich mit reinem Schmalz läßt sich der Unterschied zwischen Gelb und Grün leichter 
Ö Pharm.-Ztg. 1891, 36, 798 u. 1892, 37, 7.
	        
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