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Bischoff, Die Forderungen der Praxis.
Interesse, das bei der Behandlung dieser rivalisierenden Einzelinteressen
maßgeblich zu sein hat, will hier ebenso klar erkannt
sein auf Grund einer unbefangenen, einsichtsvollen Würdigung der
tatsächlichen Verhältnisse. Bei dem Mangel richtiger sozialer Zweckvorstellungen
und Zielsetzung kann uns die Versicherungswissenschaft
keinesfalls den rechten Nutzen gewähren.
Das klingt vielleicht recht theoretisch, ist aber von außerordentlicher
praktischer Bedeutung. Diese Seite der Sache wird
trotzdem mannigfach übersehen oder unterschätzt; deshalb möchte
ich gerade auf sie hier ein wenig näher eingeh en.
Der Einfluß einer falschen Beurteilung sozialer Erfordernisse
auf die gesamte Versicherungstheorie ist an einem Beispiel leicht zu
zeigen.
Nehmen wir einmal an, unsere ganze Wissenschaft würde von
der Vorstellung beherrscht, daß das ganze Versicherungswesen mit
allen Mitteln dem einen Zweck angepaßt werden muß, dem heute
überall grassierenden, im sozialen Unverstand wurzelnden Wunsche
des Publikums nach billigster Ware zu genügen. Was ergibt sich
dabei? Eine solche Wissenschaft plädiert dann folgerichtig für die
Abschaffung der Agenten und befürwortet den konsumvereinsartigen
Betrieb als einen Triumph der sozialen Weisheit. Sie wirft die
Frage auf: Warum sollen in einem Versicherungszweige 40 und
mehr verschiedene Gesellschaften vertreten sein, warum sollen alle
diese Vertreter mit ihren Familien vom Versicherungsbetriebe leben ?
Ist es nicht viel rationeller, daß nur einige wenige Vertreter in
diesem Berufe ihr Brot finden? Ja, die jenen Grundgedanken vertretende
Wissenschaft gelangt konsequenterweise schließlich zu der
Auffassung, es sei im sozialen Interesse gelegen, den ganzen Versicherungsbetrieb
zu vereinheitlichen, und zwar unter staatlicher
Leitung für Rechnung des Gemeinwesens. Diese Idee hat ja bekanntlich
in der Wissenschaft unseres Gebietes mannigfach gewirkt,
man hat ihr beispielsweise auch dadurch zu dienen gesucht, daß
man der allgemeinen Zwangsversicherung das Wort redete oder
doch meinte, die aufklärende Agententätigkeit könne schließlich auch
durch den Schulmeister ersetzt werden, der den heranwachsenden
Staatsbürger von vornherein für die rechte Benutzung der gebotenen
staatlichen Versicherungsgelegenheit interessieren würde.
Diese ganze folgenschwere Theorie, deren Wirksamkeit wir auf
unserem Gebiete schon vielfach empfunden haben und jederzeit in
weitem Umfange gewärtigen können, entspringt aus irrigen sozialen
Vorstellungen; gerade bei ihr zeigt es sich, in welch falsche Richtung
eine Wissenschaft getrieben wird, wenn sie der rechten sozialen
Zielsetzung ermangelt. Es tritt bei jener Verstaatlichungstheorie
offenbar ein Mangel an Verständnis für die wirklichen Erfordernisse
sozialer Gesundheit zutage.
Bei einer Entwicklung des Versicherungswesens, wie sie jene
Theorie im Auge hat, käme man tatsächlich durchaus nicht zum
Fortschritt und zum Wohlbefinden. Denn Eines will, wie im gesamten
Kulturleben der Völker, so auch auf unserem speziellen