rengehen sollen, was eine große Verarmung unserer
Volkswirtschaft bedeuten würde. Daraus wurde bereits
allgemein die Notwendigkeit einer Exportunterstützung
abgeleitet.
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DIE PLÄNE ZUR UNTERSTÜTZUNG DES
EXPORTS UND IHRE BEGRÜNDUNG.
Aus diesen Erwägungen über die Notwendigkeit eines
Ausgangs aus der Krise kristallisierten sich drei konkrete
Pläne. Der erste dieser Pläne war der Plan des Industriellenverbandes
und der Handelskammer, der auch
den Anschauungen der Nationalbank nahe kam. Dieser
Plan forderte, daß die Exportunterstützung außer allgemeinen
handelspolitischen Förderungsmaßnahmen
durchgeführt werde entweder durch liberal gewährte
Refundierungen der Handelssteuern, oder in Form von
Steuerbons, mit denen allgemein die Handelssteuern
bezahlt werden können. Dabei wurde mit einer Unterstützung
in der Höhe von 10 bis 15 Prozent des Exportwertes
der Waren gerechnet. Außerdem rechnete
der Plan mit einer großzügigen Tarifpolitik,
mit der Ermöglichung der Versicherung der Valutarisken,
mit der Vereinigung verschiedener handelspolitischer
Regime, mit der Erleichterung der Finanzierung
der Exportkredite und mit der Vereinfachung
der Kompetenzen im Zoll-, Bewilligungs- und
Kompensationsverfahren.
Der zweite Antrag für die Exportunterstützung
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