280
Handelskammergesetz.
in Kraft treten soll, nicht bestimmt, so beginnt dessen
verbindliche Kraft in dem ganzen Umfange unserer
Monarchie mit dem vierzehnten Tage nach dem Ab—
lauf desjenigen Tages, an welchem das betreffende
Stück der Gesetzsammlung in Berlin ausgegeben
worden ist.
Der Zeitpunkt des Inkraftiretens der Novelle war da—
nach der 13. September 1897, nachdem ihre Veröffeut⸗
lichung in dem am 30. August 1897 ausgegebenen Stück 37
der Gesetzsammlung erfolgt war.