Full text : Das Unterrichtswesen Transvaals

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Die Funktionen des „Council of Education“ sind in Artikel 8
niedergelegt. Er nimmt dem Minister gegenüber eine ausschliesslich
 beratende Stellung ein. Er entwirft Gesetzes-Abänderungen
und Bestimmungen, welche für das Unterrichtswesen wünschenswert
 erscheinen und nach Prüfung durch den Minister dem Parlament
 zur Genehmigung vorgelegt werden. So obliegt ihm auch
die Aufstellung der Kostenanschläge für das laufende Jahr, und
man kann wohl sagen, dass er dabei von dem Prinzip ausgeht,
dass eine Kapital-Ausgabe für Schulzwecke die beste Geldanlage
einer Kolonie ist,
Die Stellung des „Council of Education“ zu dem Direktor des
Unterrichtswesens und seinem Departement ist in Artikel 9 dahin
festgesetzt, dass ihm über den Direktor oder irgend einen anderen
Beamten des Departements keine Autorität oder Jurisdiktion zustehe.
Nach dieser für das Verständnis des Folgenden notwendigen
Vorausschickung über die höchsten Instanzen des Unterrichtswesens
gehen wir jetzt zu der Prüfung des Gesetzes an der Hand unserer
bisherigen Forschungen über,
Dieselben hatten ergeben, dass neue gesetzliche Bestimmungen
1. betreffs der Unterrichts-Sprache, .
2. über den Religionsunterricht in den Schulen,
3. zur Einführung des Schulzwanges
getroffen werden mussten.
Wir nennen diese Bestimmungen hinfort der Kürze halber:
I. das Sprachgesetz,
[IL das Religionsgesetz.
III. das Schulzwangsgesetz.

Il. Das Sprachgesetz.
Ich lasse dasselbe hier seiner Wichtigkeit halber in möglichst
wortgetreuer Uebersetzung folgen:
Artikel 30: „Das Unterrichts-Medium in den unteren „Standards“ *) einer jeden
Staatsschule soll die Muttersprache des Kindes sein. Diese soll so lange als
Medium gebraucht werden, als es für einen guten Fortschritt und eine gute

*) Standard = Klasse. Die heutige Volksschule Transvaals hat sieben „Standards“
 und eine Vorklasse, deren Kursus sich je auf ein Jahr erstreckt. „Standard
 I“ entspricht also dem zweiten, „Standard II“ dem dritten Schuljahre usw.
(siehe hierzu noch diese Abhandlung p. 49).
            
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