Die Verfassung und Größe der patriarchalischen Familie. 241
Wie groß die Familien der Häuptlinge, der Fürsten, der Großen teilweise im
Altertume und im Mittelalter wurden, davon können wir uns wenigstens eine Vor—
stellung machen, wenn z. B. Homer den Palast des Priamus schildert: sünfzig Gemächer,
nachbarlich aneinander gebaut, umgeben die Königshalle; es ruhten des Königs Söhne
allhier mit den anvermählten Weibern. Es entstanden so Familien von Hunderten
von Gliedern; freilich meist nur, wo Polygamie und Sklaverei sie so erweiterte. Wie
umfangreich die gewöhnliche ältere Familie wurde, darüber wissen wir nichts. Wir
können aber annehmen, daß sie eher größer war, als in den Beispielen, die wir aus
neuerer Zeit aus den Gebieten anführen können, wo sich die ältere Familienverfafsung
bis zur Gegenwart erhalten hat. In China und Indien umfaßt die in aneinander
gebauten Hütten wohnende Familie heute noch fast regelmähßig 16 — 40 Personen, die
südflavische Zadruga oder Hauskommunion, deren mehrere ein Dorf ausmachen, hat in
der Regel 20—25 Mitglieder; ähnlich die russische Bauernfamilie vor Aufhebung der
Leibeigenschaft; Le Plah fand noch neuerdings auf dem südfranzösischen pyrenäischen
Bauernhofe durchschnittlich 18 Personen versammelt; ebenso oder noch größer haben wir
uns die deutschen und französischen bäuerlichen Gemeinderschaften des Mittelalters vor—
zustellen, wie sie Heusler uns schildert. Der heutige isolierte alpine Bauernhof vereint
oft noch 12—518 Personen. Die Hälfte dieser Zahlen haben wir uns im Durchschnitt
als Erwachsene, als mitarbeitend zu denken. Dabei ist nicht zu vergessen, daß diese
Beispiele teilweise keine fremden Elemente, sondern nur Verwandte umfassen. Wir
erwähnten schon, daß die patriarchalischen Familien in älterer Zeit nicht leicht ihre
Töchter hergeben wollten; der Sohn, der sich nicht halten ließ und abgeschichtet wurde,
hatte so wenig wie die in eine andere Familie verheiratete Tochter einen Erbanspruch
nach älterem römischen Rechte. Auf die übrigen Mittel, die man anwandte, die Familie
zusammenzuhalten, können wir hier nicht eingehen; sie sind mannigfaltigster Art; in
Tibet hat man die jüngeren Söhne im Hause festgehalten, indem man ihnen Teil an
der Gattin des ältesten gab; in Skandinavien und auf dem pyrenäischen und deutschen
Bauernhofe zwingt man sie noch heute zur Ehelosigkeit. So ging es nirgends ohne
Zwang und Entsagung, ohne harte Unterordnung vieler unter den Patriarchen ab. Die
Frau, die Kinder, die Verwandten, die Knechte mußten gehorchen. Aber die Kraft der
Familie war auch um so größer, je unerbittlicher die Herrschaft des paterfamilias auf⸗
gerichtet war. Nicht umsonst waren die Römer stolz darauf, daß nirgends so weit wie
bei ihnen die Gewalt des Hausvaters gereicht habe.
Der Hausvater ist Regent, Richter, Priester, Lehrer und Wirtschaftsvorstand seines
Hauses und seiner Familie, die nun in Sippe, Stamm und Staat als ein fast selb—
ständiger, fast unantastbarer, auf sich ruhender Lebenskreis dasteht. Er vertritt die
Familie allein nach außen, kauft und verkauft für sie, verteilt die Arbeit und die
gewonnenen Güter nach innen. Frauen und Kinder sind ursprünglich rechtlos wie die
Sklaven; sie werden gekauft und verkauft, ausgenützt und mißhandelt; aber es lag in
der Natur der engen, siets wieder edle, sympathische Gefühle erzeugenden Hausgemeinschaft
zwischen Mann und Frau, Eltern und Kindern, daß die Stellung von Frau und
Kindern trotz aller brutalen Gewalt des Mannes doch nach und' nach eine bessere, auch
rechtlich geschützte wurde. Der Frauenkauf, die Polygamie, die geringe Rücksicht auf
individuelle Gefühle bei der Verheiratung, das Straf- und Tötungsrecht des Mannes
im Hause haben nicht gehindert, daß die patriarchalische Familienverfafssung nach und
nach das wichtigste Instrument nicht bloß für den wirtschaftlichen, sondern auch für
den sittlichen Fortschritt wurde; „die Zwingherrschaft des Haufes ist der älteste Adels—
brief der Menschheit“ (Riehl).
Neben Raub und Kauf der Frau treten sinnige Hochzeitsgebräuche und die religiöse
Feier des Ehebündnifses, um die ersteren Formen später ganz zu verdrängen; die zuerst
heimgeführte Frau erhält schon wegen der Bevorzugung ihrer Söhne eine höhere Stellung,
wird Beherrscherin im Hause. Der ursprünglich ihrem Vater gezahlte Kaufpreis fällt
ihr zu; sie wird daneben mit einer Ausstattung von den Ihrigen, mit der Morgengabe
vom Manne bedacht, steigt dadurch an Achtung und Selbständigkeit. Ihre Verstoßung
Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. JI. 4286. Aufl. 6