Überschreitung der Steuergrenze, und die voll der Reichsbauk zu
zahlende Notensteuer, deren Summe von 1876—1896 sich nur auf
1436 000 Mark belaufen hatte, stieg in dem einem Jahre 1897 auf
768 000 Mark. Soweit sich die weitere Entwickelung innerhalb des
laufenden Jahres übersehen läßt, dürfte es die Reichsbailk zu 17
oder 18 Kontingentsüberschreitungell und zu einer Notensteuer von
etwa 2 Millioneil Mark briilgen.
Daß ill Anbetracht der gewaltigen Änderung, welche sich in
diesen Verhältnissell seit dem Erlaß des Bankgesetzes vollzogen hat,
eine beträchtliche Erweiterung des Kontingents der Reichsbank höchst
wünschenswert ist, kann nicht bestritten werden. Eine solche Erwei
terung wäre längst zur unbediilgteil Notweildigkeit geworden, wenn
sich die Neichsbank nicht seit langer Zeit über die Intentionen des
Kontingentierungssystems hinausgesetzt hätte, sondern wirklich bei
jeder Kontingentsüberschreitung mit ihrern Diskont alls 5 °/o und
mehr hinausgegangen wäre. Wir wissen, daß sie das llicht gethan
hat, daß sie vielinehr ihre Diskontpolitik völlig unabhängig von dem
System der Notensteuer geleitet hat, llnd daß sie insbesvlldere sich
nicht scheute, bei Überschreituilgen der Steuergrenze einen Diskont
von 4 O/o und selbst von 3 O/o zu halten und die zu der öprozentigen
Steuer fehlendeil Prozente alls eigener Tasche zuzlllegeil, falls die
allgemeine Lage des Geldniarktes und der Stand ihrer Bilanz die
Aufrechterhaltuilg eiiles lliedrigeren Diskolitsatzes gestattete.
c) Die Einwände gegen eine Erhöhung des Kontin
gents der Reichs bank.
Aus devi geschilderten Verhalten der Reichsbailk, das eigentlich
gegen die Intentionen des Vallkgesetzes verstößt, ist gefolgert worden,
mail brallche ill der Kontillgeiltierung des Notenumlaufs keine
Äilderung eintreten zu lassen, da sie bisher der. deutschen Volkswirt
schaft ilicht geschadet habe.
Der Standpunkt erscheint jedoch ganz uilhaltbar, daß mail ein
System, dessen Ullschädlichkeit lediglich aus der Nichtbefolgung seiner
Jntentioneil beruht, nicht ändern solle.
Außerdenl erscheint es nicht ausgeschlossell, daß die unver-
änderte Beibehaltung des Systems unb seiner Abmessungen, weiln es
auch bisher infolge der verdienstlichen Haltuilg der Reichsbankleitung
nicht geschadet hat, doch in Zukunft unerträglich werden köililte.
Das erneuerte Privilegium gilt für zehil Jahre, iinb innerhalb dieses
Zeitraums wird allch die ilotwelldigste Ällderullg nur unter ungleich