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unhaltbar wird natürlich diese Opportunitätsrücksicht, wenn die Re
gierung — was allem Anschein nach der Fall sein wird — selbst
mit Vorschlägen über gewisse Änderungen am Bankgesetz vor den
Reichstag treten wird.
Auch in anderer Beziehung erscheint diese Opportunitätsrücksicht
kleinlich imb engherzig. Weit besser und sicherer als das ängstliche
Festhalten an Einzelheiten, die sich überlebt haben, wird eine
zeitgemäße Reform, welche die deutsche Bankverfassung im Einklang
mit der Entwickelung der gesamten Volkswirtschaft und ihrer Be
dürfnisse erhält, die Grundlagen des deutschen Bankwesens auch in
Zukunft vor bedenklichen Umgestaltungen bewahren.