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Wechsel aus jenem Lande, in welchem die Zahlung ' geleistet
werden soll, oder es ist eine Anweisung auf einen dortigen
Banquier, ln beiden Fällen läuft die Abwicklung des Geschäftes
darauf hinaus, dass die inländischen Wechsel des Importeurs
gegen Wechsel auf das Land, in welchem er Zahlung zu
leisten hat, ausgetauscht werden. Im ersteren Falle geschieht
dies direct, im zweiten indirect, denn auch der heimische
Banquier kann die Anweisung oder den Wechsel auf den
fremden Banquier nur in dem Falle ausstellen, wenn er bei
diesem eine Forderung in der gleichen Höhe ausständig hat,
und das wird nur dann der Fall sein, wenn er dem fremden
Banquier früher Wechsel, die im fremden Lande zu zahlen
sind, zum Incasso übersendet hat oder demnächst solche über
senden kann, oder auch, wenn ihn der betreffende fremde
Banquier zur Leistung einer ähnlichen Zahlung auffordert
oder aufgefordert hat. Immer werden es Zahlungsverpflich
tungen in Form von Wechseln sein, die zwischen den beiden
Ländern ausgetauscht werden, und es wird von der Natur
und den speciellen Einrichtungen der Creditwirthschaft ab-
hängen, welche dieser verschiedenartigen Proceduren mit Vor
liebe gewählt wird.
Nehmen wir zur Vereinfachung der Betrachtung die
Regel, dass jeder Importeur, nachdem er die in seinem
Portefeuille befindlichen Kundenwechsel seinem Banquier über
geben hat, direct oder durch diesen V echsel auf jenes Land
sucht, aus welchem er die zu bezahlende Waare bezog.
Umgekehrt werden die Importeure in dem betreffenden fremden
Lande V echsel auf das erstere Land zur Begleichung ihrer
Verpflichtungen an dasselbe suchen. Es werden ferner die Fixpor
teure des Landes die fremden Wechsel, die sie als Zahlung
für ihre Sendungen in Händen haben, zu verkaufen trachten
und ebenso die Exporteure im fremden Lande die in ihren
Händen befindlichen V echsel aus dem ersteren an Mann
bringen wollen. Mit demselben Angebot und mit derselben
Nachfrage werden alle Banquiers aus beiden Ländern, die
sich mit derartigen Transactionen beschäftigen, auf dem Markte
erscheinen. Der Natur der Sache nach wird jeder Verkäufer
eines fremden Wechsels sich unter Umständen auf einen kleinen
Abzug vom vollen Werthe seines Besitzes gefasst machen, da