Verfügung gestellt und unterstützte sehr erheblich die militärischen Opera
tionen, während es in Frankreich einige Zeit brauchte, bis die nötigen Geld
summen flüssig waren, obgleich Frankreich bereits seit Monaten rüstete.®*)
Was den Zinsenverlust anlangt, der von vielen gegenüber einem Kriegs
schatz geltend gemacht wird, so wird derselbe wohl durch die großen Vorteile
aufgewogen, welche der Schatz gewährt. Er kann sich aber geradezu rentieren,
wenn er die Verluste erspart, welche bei sofortiger Begebung einer Anleihe’
zu Beginn des Krieges häufig zu erwarten sind. Daß man dem Inlandsumlauf
Gold entzieht, erscheint allen jenen unbedenklich, welche eine goldfreie Inlands
zirkulation geradezu anstreben und das Goldgeld nur für den Weltmarkt reser
vieren wollen. Daß man ohne erheblichen Goldumlauf innerhalb der Landes
grenzen ganz gut sein Auskommen finden kann, wenn die Devisen- und Diskont
politik entsprechend gehandhabt wird, zeigt das Beispiel von Österreich-Ungarn
seit den letzten zehn Jahren. Ein Kriegsschatz kann entweder sukzessive auf
gesammelt werden, oder aber auf einmal, z. B. aus einer Kriegsbeute, gebildet
werden, wie der Deutsche Reichs-Kriegsschatz. Struensee dachte sich die
Sache schematisch etwa folgendermaßen ®3) : „Wenn z. B. ein Land jährlich von
den Ausländern 500 0000 Taler gewönne und der Fürst ohne Nachteil der
Industrie 300.000 Taler davon aus dem Umlauf nehmen könnte, so läßt sich
der Fall denken, daß er etwa in Voraussetzung eines bevorstehenden Krieges
es nötig fände, die ganze Summe in den Schatz zu legen. Er kann dies auch
unbeschadet der Landeswohlfahrt tun, wenn er nur dagegen jährlich 200.000
Taler an Papiergeld in das Publikum bringt.“ Was Struensee hier vor
schlägt, wäre vollgedecktes Zettelgeld. Im Kriegsfälle könnte man die etwa
bestehende Barzahlung einstellen und könnte die ganze Deckung oder einen
Teil derselben für die Kriegführung verwenden. Wie wir schon oben erwähnten,
wird von den großen Notenbanken heute zuweilen ein ähnlicher Vorgang ein
geschlagen. Sie sammeln mehr Gold an, als zur Notendeckung erforderlich ist,
aber nicht nur etwa, um die Notenemission gegebenenfalls zu erweitern, sondern
auch um dem Staat Bargeld zur Verfügung stellen zu können. Die Banken
dienen dann eben nicht nur dazu, die Menge der Umlaufmittel zu vermehren,
sondern auch dazu, das Weltgeld zu konzentrieren. Von diesem Standpunkte
aus wird es verständlich, wenn Notenbanken mehr Bargeld und Devisen ansam
meln, als zur Notendeckung notwendig wäre, ja daß sie zeitweilig mehr Metall
liegen haben, als überhaupt Noten umlaufen.®^) Um diesen Metallschatz im
Kriegsfälle zu schützen, kann man zur Einstellung der Barzahlungen schreiten.
Da die Notendeckung selbst bei Goldentnahme durch den Staat zunächst nicht
verringert wird, wird die Einstellung der Barzahlung auch im allgemeinen keine
weiteren Folgen haben und den Kurs der Noten eventuell ganz unverändert
lassen, wie dies z. B. 1870 in Frankreich der Fall war.®^)
Während der Metallbestand des Staatsschatzes im Kriegsfälle sofort zur
Verfügung steht, kann über den Bankschatz erst im Einvernehmen mit der Bank
— falls diese keine Staatsbank ist — verfügt werden, worin viele gegenüber einem
übereilten Vorgehen der Staatsregierung eine gewisse Sicherung erblicken.®®) Die
®*) G. Sydow, a. a. O. S. 50.
®®) Struensee, a. a. O. I, S. 242f.
®*) Vgl. K. H e 1 f f r 1 c h , a. a. O. Gegenüberstellung der Goldbestände der
Russischen und der Japanischen Bank. S. 68, 120, 179.
®®) Vgl. „Der österreichische Ökonomist.“ 1870, S. 400.
®®) Wenn J. v. Renauld, Die finanzielle Mobilmachung der deutschen
Wehrkraft. Leipzig 1901, S. 84, meint, es spräche für eine Privatnotenbank
außer vielen andern wirtschaftspolitischen Gründen auch die völkerrechtliche
Seite des Krieges, „die Bank ist damit der etwaigen Wegnahme ihrer Bestände
durch den Gegner entrückt“, so ist wohl zu erwidern, daß selbst Staaten, welche
das Privateigentum sonst voll respektieren, sehr häufig ohne Zögern ihre Hand
auf die Barbestände der Notenbanken legen werden. Würde rnan das Völkerrecht
in der Praxis so formalistisch behandeln, wie Renauld meint, so wäre es das
einfachste, im Kriegsfälle alles Staatseigentum den Eingriffen des Feindes dadurch