Object: Durch die Kriegswirtschaft zur Naturalwirtschaft

Verfügung gestellt und unterstützte sehr erheblich die militärischen Opera 
tionen, während es in Frankreich einige Zeit brauchte, bis die nötigen Geld 
summen flüssig waren, obgleich Frankreich bereits seit Monaten rüstete.®*) 
Was den Zinsenverlust anlangt, der von vielen gegenüber einem Kriegs 
schatz geltend gemacht wird, so wird derselbe wohl durch die großen Vorteile 
aufgewogen, welche der Schatz gewährt. Er kann sich aber geradezu rentieren, 
wenn er die Verluste erspart, welche bei sofortiger Begebung einer Anleihe’ 
zu Beginn des Krieges häufig zu erwarten sind. Daß man dem Inlandsumlauf 
Gold entzieht, erscheint allen jenen unbedenklich, welche eine goldfreie Inlands 
zirkulation geradezu anstreben und das Goldgeld nur für den Weltmarkt reser 
vieren wollen. Daß man ohne erheblichen Goldumlauf innerhalb der Landes 
grenzen ganz gut sein Auskommen finden kann, wenn die Devisen- und Diskont 
politik entsprechend gehandhabt wird, zeigt das Beispiel von Österreich-Ungarn 
seit den letzten zehn Jahren. Ein Kriegsschatz kann entweder sukzessive auf 
gesammelt werden, oder aber auf einmal, z. B. aus einer Kriegsbeute, gebildet 
werden, wie der Deutsche Reichs-Kriegsschatz. Struensee dachte sich die 
Sache schematisch etwa folgendermaßen ®3) : „Wenn z. B. ein Land jährlich von 
den Ausländern 500 0000 Taler gewönne und der Fürst ohne Nachteil der 
Industrie 300.000 Taler davon aus dem Umlauf nehmen könnte, so läßt sich 
der Fall denken, daß er etwa in Voraussetzung eines bevorstehenden Krieges 
es nötig fände, die ganze Summe in den Schatz zu legen. Er kann dies auch 
unbeschadet der Landeswohlfahrt tun, wenn er nur dagegen jährlich 200.000 
Taler an Papiergeld in das Publikum bringt.“ Was Struensee hier vor 
schlägt, wäre vollgedecktes Zettelgeld. Im Kriegsfälle könnte man die etwa 
bestehende Barzahlung einstellen und könnte die ganze Deckung oder einen 
Teil derselben für die Kriegführung verwenden. Wie wir schon oben erwähnten, 
wird von den großen Notenbanken heute zuweilen ein ähnlicher Vorgang ein 
geschlagen. Sie sammeln mehr Gold an, als zur Notendeckung erforderlich ist, 
aber nicht nur etwa, um die Notenemission gegebenenfalls zu erweitern, sondern 
auch um dem Staat Bargeld zur Verfügung stellen zu können. Die Banken 
dienen dann eben nicht nur dazu, die Menge der Umlaufmittel zu vermehren, 
sondern auch dazu, das Weltgeld zu konzentrieren. Von diesem Standpunkte 
aus wird es verständlich, wenn Notenbanken mehr Bargeld und Devisen ansam 
meln, als zur Notendeckung notwendig wäre, ja daß sie zeitweilig mehr Metall 
liegen haben, als überhaupt Noten umlaufen.®^) Um diesen Metallschatz im 
Kriegsfälle zu schützen, kann man zur Einstellung der Barzahlungen schreiten. 
Da die Notendeckung selbst bei Goldentnahme durch den Staat zunächst nicht 
verringert wird, wird die Einstellung der Barzahlung auch im allgemeinen keine 
weiteren Folgen haben und den Kurs der Noten eventuell ganz unverändert 
lassen, wie dies z. B. 1870 in Frankreich der Fall war.®^) 
Während der Metallbestand des Staatsschatzes im Kriegsfälle sofort zur 
Verfügung steht, kann über den Bankschatz erst im Einvernehmen mit der Bank 
— falls diese keine Staatsbank ist — verfügt werden, worin viele gegenüber einem 
übereilten Vorgehen der Staatsregierung eine gewisse Sicherung erblicken.®®) Die 
®*) G. Sydow, a. a. O. S. 50. 
®®) Struensee, a. a. O. I, S. 242f. 
®*) Vgl. K. H e 1 f f r 1 c h , a. a. O. Gegenüberstellung der Goldbestände der 
Russischen und der Japanischen Bank. S. 68, 120, 179. 
®®) Vgl. „Der österreichische Ökonomist.“ 1870, S. 400. 
®®) Wenn J. v. Renauld, Die finanzielle Mobilmachung der deutschen 
Wehrkraft. Leipzig 1901, S. 84, meint, es spräche für eine Privatnotenbank 
außer vielen andern wirtschaftspolitischen Gründen auch die völkerrechtliche 
Seite des Krieges, „die Bank ist damit der etwaigen Wegnahme ihrer Bestände 
durch den Gegner entrückt“, so ist wohl zu erwidern, daß selbst Staaten, welche 
das Privateigentum sonst voll respektieren, sehr häufig ohne Zögern ihre Hand 
auf die Barbestände der Notenbanken legen werden. Würde rnan das Völkerrecht 
in der Praxis so formalistisch behandeln, wie Renauld meint, so wäre es das 
einfachste, im Kriegsfälle alles Staatseigentum den Eingriffen des Feindes dadurch
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.