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zu haltenden Fragen zur öffentlichen Diskussion gelangen.^») Der gegenwärtige
Zustand ist nur ungenügend gesetzlich geregelt. Es ist fraglich, ob in absehbarer
Zeit überhaupt eine Regelung möglich ist, etwa in der Weise, daß bestimmten Ausschüssen
auf Grund gesetzlicher Bestimmungen Einblick in Aktenstücke gewährt
wird, die die äußere Politik betreffen. HeuteherrschteingewissesMißtrauen
gegen die Diplomatie und die von ihr verwendeten
Dokumente.
Die Zahlungsmittelpolitik bei Kriegsausbruch kann verschieden sein. Der
Staat kann z. B. den Versuch machen, jede Störung des Zahlungswesens dadurch
zu verhindern, daß er die Forderung nach Gold- und Silbergeld befriedigt. Besonders
ein Staatskriegsschatz oder ein entsprechender Bargeldüberschuß der
Notenbank kann in solchen Fällen überaus wirksam benutzt werden. Sei es,
daß er teilweise direkt verausgabt wird, sei es, daß er als Bardeckung für die
Notenemission verwendet wird. Der Finanzminister kann in solchen .Augenblicken
die Erklärung abgeben, daß den Sparkassen und Depositenbanken, die einem Run
ausgesetzt sind, Gold zur Verfügung gestellt werde. Es kann mitunter ganz
zweckmäßig sein, so einiges Gold oder Silber abströmen zu lassen, das dann
entweder versteckt wird oder ins Ausland geht. Sollte das Versprechen der
dauernden Goldabgabe aber nicht das Resultat haben, daß sie unnötig wird, so
wäre es oft recht bedenklich, wenn dies Versprechen gehalten würde.loo) Auslandszahlungen
würde man dagegen möglichst lange in Edelmetall leisten, um den
Auslandskredit nicht zu erschüttern, wie denn auch bei sogenannten Staatsbankerotten
vielfach die auswärtigen Gläubiger weiterhin in Gold, die inlänr
dischen in Papiergeld bezahlt werden. Merkt dagegen eine Notenbank, daß sie
die Barzahlungen nicht werde aufrecht erhalten können, so tut sie wohl am
klügsten, die Zahlungen sofort einzustellen. Es wird der Österreichischen
Nationalbank vorgeworfen, daß sie sich im Jahre 1848 alles Silber absaugen ließ.
Österreich mußte das Silber dann für Kriegszwecke teuer zurückkaufen.Wenn
die Beruhigung des Verkehrs durch Abgabe einer mäßigen Menge von Währungsmünzen
102) nicht zu erreichen ist, kann der Staat nicht selten mit Erfolg
den Inlandverkehr mit Hilfe von uneinlöslichem Zettel- los) und Girogeld
aufrecht erhalten. Es würde so eine vollständige Trennung des Inlandgeldes
vom Welt geld erfolgen, die von vielen Theoretikern und Praktikern
seit langem erörtert wird.i®^) Die Anhänger dieser Richtung sind gewöhnlich
auch Vertreter der bewußten Regulierung der Wechselkurse.
Ehe man aber zu diesem äußersten Mittel schreitet, kann zunächst der
Versuch gemacht werden, die Goldabgabe in den Fällen einzuschränken, wo sie
nicht unbedingt erforderlich ist. So hatte z. B. die Russische Reichsbank vor
dem Ausbruch des Russisch-Japanischen Krieges den Auftrag erhalten, möglichst
Gold und nur auf Verlangen Papier abzugeben, da man die Bevölkerung an
den Goldumlauf gewöhnen wollte. Als der Krieg ausbrach, wurde dagegen die
Bank angewiesen, grundsätzlich in Papier zu zahlen und nur auf Verlangen Gold
abzugeben. Auch wurden nun, im Gegensatz zu früher, Noten in kleinerer
09) Vgl. Bismarcks Reden. Edit. Reclam, II, S. 176 f. Abgeordnetenhaus.
21. Januar 1864.
100) o. Neurath, Uneinlösliches Girogeld im Kriegsfälle. Jahrb. f.
Gesetzgeb., Verwalt, u. Volkswirtsch. i. D. Reiche. XXXIII, S. 979.
101) K Kram aï-. Das Papiergeld in Österreich seit 1848. Leipzig 1886, S. 7.
102) Auch Kurantgeld kann eventuell die Bevölkerung beruhigen, in Österreich
also die Silbergulden, oder sogar bestimmtes Scheidegeld, in Österreich
vor allem die in manchen Kreisen sehr beliebten Fünfkronenstücke.
103) Sollte die Banknote noch nicht Kurantgeld sein, so wird sie im Kriegsfälle
gewöhnlich dazu gemacht.
104) Vgl. J. Steuart, a. a. O. IV, S. 78. „Coin we have called the
money of the world, as notes may be called the money of the society. The
first then must be procured when we pay a balance to foreigners; the last is
full as good when we pay among ourselves.“ Vieles über die Geldreform
findet sich auch bei Law.