Full text : Durch die Kriegswirtschaft zur Naturalwirtschaft

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Bereitwilligkeit  der  Bank  ist  dabei  keineswegs  immer  sogleich  zu  erreichen,  und
wenn  eine  Regierung  auch  im  Notfall  selbst  vor  einer  gewaltsamen  Wegnahme
des  Metallschatzes  nicht  zurückschreckt  —  was  z.  B.  Gambetta  1871  in
Erwägung  zog  —,  so  wird  zunächst  versucht,  auf  dem  Wege  von  Verhandlungen
das  nötige  Geld  zu  erhalten.  Freilich  geht  so  viel  Zeit  verloren  und  nicht  immer
kann  der  Staat  die  von  der  Bank  geforderten  Bedingungen  erfüllen.  Im  Jahre
1871  z.  B.  hat  sich  die  Bank,  nachdem  ihr  schon  vorher  mehrmals  Geld  entnommen ­
  worden  war,  schließlich  nur  gegen  Verpfändung  von  Domänen  dazu  verstanden, ­
  dem  französischen  Staat  weitere  Mittel  zur  Verfügung  zu  stellen.  Die  durch
einen  Staatsschatz  der  Regierung  gewährte  Unabhängigkeit  wird  aber  gerade
von  manchen  wieder  für  bedenklich  gehalten.  Struensee  behauptet  z.  B.
geradezu,  die  Angst  vor  monarchischen  Übergriffen  sei  mit  eine  Ursache  gewesen,
daß  die  Engländer  keinen  Staatsschatz  anlegten.  Während  Anleihen  und  Steuern
im  allgemeinen  vom  'Parlament  bewilligt  werden  müssen,  steht  dieser  Schatz  jeden
Augenblick  zur  Verfügung,  was,  wie  manche  meinen,  auch  ein  Anreiz  zum  Kriege
sein  kann.  Auch  im  XIX.  Jahrhundert  haben  diese  Erwägungen  keine  geringe
Rolle  gespielt,^?)  und  viele  Volksvertretungen  waren  bemüht,  den  Regierungen
alle  Mittel  vorzuenthalten,  über  die  sie  ohne  besondere  Bewilligung  verfügen
könnten.
Gerade  bei  Fragen  der  äußeren  Politik  spielt  das  Recht  der  Budgetbewilligung ­
  eine  erhebliche  Rolle.  Da  die  äußere  Politik  dem  direkten  Eingreifen  des
Parlaments  im  allgemeinen  entzogen  ist  und  die  Kriegserklärung  vielfach  durch
den  Monarchen  ohne  Zustimmung  der  Volksvertretung  erfolgen  kann,  kann  das
Parlament  nur  durch  Verweigerung  der  finanziellen  Mittel  den  Versuch  machen,
die  äußere  Politik  zu  hindern.  Die  Bedeutung  dieses  Vorgehens  ist  in  monarchischen ­
  Ländern  insofern  nicht  allzu  hoch  anzuschlagen,  als  die  Regierung  Eingriffe
in  die  äußere  Politik  weit  energischer  abzuweisen  pflegt,  als  solche  auf  anderem
Gebiete.  Im  Interesse  der  Dynastie  und  des  territorialen  Ansehens  entschließen
sich  Regierungen  noch  am  ehesten  zu  einem  Verfassungsbruch,  wie  ihn  z.  B.
Preußen  in  den  Sechzigerjahren  erlebte.  Eine  besondere  Schwierigkeit  liegt  häufig
darin,  daß  die  Regierung  ¡nur  ungenügende  Mitteilungen  über  ihre  Absichten,
machen  kann,  wenn  sie  deren  Ausführung  nicht  selbst  vereiteln  will.  Als  Bismarck ­
  im  preußischen  Landtage  1865  bei  seinen  Bemühungen,  den  Kieler  Hafen
für  Preußen  zu  erwerben,  auf  Schwierigkeiten  stieß,  betonte  er  ausdrücklich
„Könnten  wir  uns  rechtzeitig  klar  im  voraus  über  alle  Pläne  der  Zukunft
Ihnen  gegenüber  aussprechen,  ich  glaube,  Sie  würden  mehr  davon  billigen,  als
Sie  bisher  zu  tun  sich  getrauen....  Wenn  Sie  in  die  Technik  der  diplomatischen
Geschäfte  Eingeweihter  wären,  Sie  würden  uns  nicht  einmal  dadurch  drängen,  daß
Sie  Äußerungen  aussprechen,  durch  welche  Sie  das  Ministerium  in  Verlegenheit
setzen,  entweder  durch  Stillschweigen  die  Richtigkeit  anscheinend  zuzugeben  oder
in  Widerlegungen  Meinungen  zu  äußern,  die  aus  politischen  Gründen  besser  unausgesprochen ­
  bleiben.“  Trotz  des  Parlamentarismus  ist  die  äußere
Politik  mehr  oder  weniger  geheim.  Der  Demokratisierung
der  inneren  Politik  ist  bis  jetzt  keine  der  äußeren  gefolgt.
Selbst  in  Ländern  wie  England,  in  denen^das  Parlament  formell  über  die  äußere
Politik  informiert  wird,  sind  diese  Mitteilungen  keineswegs  geeignet,  ein  ausreichendes ­
  Bild  der  tatsächlichen  Verhältnisse  zu  geben.  Ein  nicht  selten  gewählter ­
  Ausweg  besteht  darin,  parlamentarischen  Ausschüssen  nähere  Details
vertraulich  mitzuteilen,  wobei  freilich  die  Gefahr  überaus  naheliegend  ist,  daß
das  Plenum  besonders  in  Zeiten  politischen  Kampfes  über  die  betreffenden
Mitteilungen  mehr  oder  minder  genau  informiert  wird,  wodurch  die  geheim

zu  entziehen,  daß  man  es  privaten  Gesellschaften  anvertraut,  die  ähnlich  wie  die
Notenbankinstitute  in  starker  Abhängigkeit  vom  Staate  stehen.  Von  dem  gewöhnlichen ­
  Privateigentum  ist  jedenfalls  immer  jenes  zu  trennen,  das  große  öffentliche
Aufgaben  erfüllt.
Renauld,  a.  a.  O.  S.  56.
Vgl.  Bismarcks  Reden.  Edit.  Reclam,  II,  S.  224.  Abgeordnetenhaus,
1.  Juni  1865.
            
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