Full text : Währung und Handel

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sind,  und  denjenigen,  deren  nominelles  Einkommen  sich  mit
dem  Sinken  des  Geldwertlies  erhöht,  einen  Unterschied  zu
machen;  schon  aus  dem  Grunde,  weil  die  Grenzlinie  zwischen
heiden  gar  nicht  gezogen  werden  kann,  indem  nicht  alle,  die
ein  sogenanntes  fixes  Einkommen  beziehen,  in  die  erste  Kategorie, ­
  und  nicht  alle,  deren  Einkommen  ein  unfixirtes  ist,  in
die  letzte  Kategorie  gehören.  Es  gibt  ganze  Classen,  die
zwar  einen  „festen“  Gehalt  beziehen,  jedoch  in  der  Lage  sind,
diesen  Gehalt  höher"oder  niedriger  tixiren  zu  lassen,  je  nachdem ­
  die  allgemeinen  Geld-  und  Einkommensverhältnisse  sich
ändern;  umgekehrt  gibt  es  Gewerbsleute  und  Handeltreibende,
die  in  ihrejn  Einkommen  von  den  auf  fixen  Gehalt  Gesetzten
vollständig  abhängen  und  von  jeder  Verschlechterung  des
Geldwerths  beinahe  in  dem  nämlichen  Grade  getroffen  werden,
wie  diese.  Ebenso  ist  es  bei  den  einzelnen  Einkommenszweigen
des  Staates  schwer  zu  unterscheiden,  inwieweit  sie  sieh  den
Schwankungen  des  Geldwerths  accommodiren  oder  nicht,  und
der  Staat  wird  daher,  wenn  er  den  Versuch  macht,  die  für
ihn  aus  dieser  Schwankung  resultirende  Benaelitlieiligung  anf
die  Steuerzahler  abzuwälzen,  nach  der  einen  Seite  seinen
Zweck  nicht  vollständig  erreichen,  da  er  mit  dem  Steuersätze
nicht  hoch  genug  hinaufgehen  kann,  nach  der  anderen  Seite
den  Steuersatz  über  die  Ausgleichsgrenze  hinaus  erhöht  haben.
Pis  ist  aber  klar,  dass  er  das,  was  er  auf  der  einen  Seite
noch  immer  zu  wenig  einnimmt,  auf  der  anderen  Seite  nicht
hereinhringen  kann,  da  die  überlasteten  Theile  des  Volkseinkommens ­
  die  geforderten  Steuererträge  eben  nicht  bieten  werden.
Anderseits  aber  vereiteln  auch  die  stetigen  Schwankungen  des
Geldwerthes  jede  ausgleichende  Tendenz  der  Steuergesetzgebung. ­
  Eine  Steuerhöhung,  die  heute  noch  genügend  sein  könnte,
kann  morgen  schon  zu  gering,  übermorgen  wieder  zu  hoch  sein,
und  das  Traurige  für  den  Staat  ist  auch  hier,  dass  das  zu
Niedrig  ihm  schaden,  das  zu  Hoch  aber  wenig  nützen  wird.  Wenn
der  Steuersatz  geringer  ist,  als  der  Steuerfähigkeit  entsprechen
würde,  so  wird  eben  nur  der  geringere  Steuerertrag  einlliessen  ;
ist  aber  der  Steuersatz  höher,  als  der  Zahlungsfälligkeit
entsjn-icht,  so  wird  die  Steigerung  des  Steuersatzes  mit
der  Steigerung  des  Steuereinkommens  keineswegs  gleichbedeutend ­
  sein.
            
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