Full text : Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

Verbandswesen  und  Regelung  der  Concurrenz.  141
^ßttbewerb,  in  den  Tarifen  Gleichstellung  und,  bei
^^ncurrenz  verschiedener  Versandgebiete,  das  nach
der  bedingenden  Umstände  angemessene  Ver-'^Itniss
  der  Frachtsätze  zu  einander.  Unterbietende
Concurrenz  in  den  Tarifen  *)  ist  auf  die  Dauer  nur  mittelst
das  Publicum  wie  die  Eisenbahnen  schädlichen  Gewährung
Refactien  **)  möglich,  und  wird  durch  das  wohlverstandene ­
  Interesse  des  Publicums  weniger  erfordert  als  Gleichoder
  angemessenes  Verhältniss  der  Frachtsätze,  worin
auch  geradezu  eine  Voraussetzung  für  dauernden  Wetterwerb
^er  Leistung  liegt.  —
Rach  diesen  Vorbemerkungen  ist  zum  eigentlichen  Thema
^^^ückzukehren.
Wenn  mit  der  stärkeren  Entwickelung  und  Complicirung
Eisenbahnnetzes  die  Aufgaben  und  Schwierigkeiten  der
^Seiitlichen  Verkehrsverwaltung  überhaupt  mehr  in  den
ordergruiid  treten,  so  gilt  dies  am  meisten  für  die  Organisation
Durchgangsverkehrs.  Es  kommt  hierbei  gewöhnlich  ein
Ppeltes  Verhältniss  in  Betracht,  einmal  gegenüber  concur-^
  ^^den  Linien,  und  dann  die  inneren  Beziehungen  der
I  ^^^i^ëangsroute  selbst.  Damit  der  Verkehr  sich  über  die
in  derselben  Leichtigkeit  bewege,  als  wenn  sie  ganz
diier  Hand  wäre,  ist  Verständigung  über  eine  Menge  Fragen
dg,  deren  Zahl  und  Schwierigkeit  mit  der  Verschiedenheit
Localeinrichtungen  auf  den  einzelnen  Bahnen,  wächst.

Blick  der  englischen  Eisenbahnmänner  hat
zeitig  erkannt,  dass  die  hier  zu  ordnenden  Puñete  in  der
^^Ptsache  überall  dieselben  sind  und  fast  alle  ohne  Schaden

derp  Tarifermässigungen  mit  der  Absicht,  dadurch  eine  Steigerung
des  Transportquantums  an  sich,  hervorzurufen,  sind  etwas
""d  fallen  nicht  unter  diesen  Begriff,  welcher  eben  vorausdie
  Transporte  ohnehin  schon  befördert  werden,  nur  über
Rüdere  Route,  der  man  sie  abgewinnen  will.
)  Per  wohl  noch  gebrauchte  Ausdruck  „Bonification“  bedeutet
bfen*^  nämlich  Erstattung  eines  Theils  der  nach  den  publicirten  Ta-®rbobenen
  Fracht.

Organisation
des  Durchgangs ­
 ­


Gleichtnässige
Rejíeluii"  der
meisten  für  den
Durchgangsverkehr ­
  zu  ordnende
Punkte.
            
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