Full text : Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

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Verbandswesen  und  Regelung  der  Concurrenz.

Grundsätzliche
Verschiedenheit
zwischen  Concurrenz ­
  in  der
Leistung  und  in
den  Tarifen.

nnng  der  Transporte  darin  liegt,  erschwert  die  ohnehin
mancherlei  Gründen  nicht  leichten  derartigen  Verhandlungen?
und  soweit  gehende  Verträge  sind  denn  auch  in  Inig
land  seltener,  obschon  dort  Gleichstellung  der  Tarife  allgemeine
Regel  ist.  Diese  steht  der  Concurrenz  in  der  Leistuno
keineswegs  entgegen,  ist  vielmehr  Vorbedingung  derselbendenn,
  wie  jeder  Kaufmann  und  Eisenbahnbeamte  weiss,  genügt
wenigstens  im  Güterverkehr,  eine  geringe  Differenz  iu
larifen,  um  der  theuereren  Route  den  Verkehr  vollständig
entziehen.  Die  Versender  nehmen  eben  an,  dass  durch  di®
zahlreichen  den  Eisenbahnen  auferlegten  gesetzlichen
pffichtungen  eine  ausreichende  gute  Leistung  sicher  gestclh
sei.  Dem  Kaufmann  oder  Fabrikanten  sind  so  weit  gehßudß
Verpflichtungen  nicht  aufgelegt,  der  Spielraum  für  die  Leistuno
ist  deshalb  grösser  und  ein  Concurriren  auch  bei  höhefß^
Preisen,  hierdurch  erfahrungsmässig  möglich.
Del  grosse,  aus  der  Sache  selbst  folgende  Unterschied
zwischen  der  Concurrenz  in  den  Tarifen  und  in  der  Leistmiß
in  den  facilities  and  accommodations  —  wird  häufig  h^®^
sehen,  und  dann  wohl  der  Wetterwerb  in  den  letzteren  ni^
nur  „ein  Rest  der  Concurrenz.,  welcher  jedenfalls  auch  b^b
verschwände  ,  bezeichnet.  Es  geschah  dies  von  vielen  Seit®^
bei  der  parlamentarischen  Enquete  von  1872  in  England'
Der  Verlauf  der  Dinge  dort  hat  jene  Prophezeihungen  nich^
erfüllt.  denn,  wie  alle  englischen  Eisenbahn  männer  versichei^i
und  der  Blick  auf  die  Sache  selbst*)  lehrt,  ist  die  Concuri'®^
in  den  facilities  und  accommodations  noch  heute  sehr  staiih
gewiss  nicht  schwächer  als  1872.  Auch  die  Erfahrnöß
anderer  Länder  bestätigt  das,  was  vorher  aus  der
schiedenen  Natur  der  Verhältnisse  deducirt  wurde.
Man  wird  als  Wirkung  der  Concurrenz  zwischen  Eis®®
bahnen  der  Regel  nach  bezeichnen  dürfen:  in  der  Leistn^^

*)  Vergl.  auch  S.  105.  Anmerk.:  die  Coulanz  der  englisch®'*
Bahnen  bei  Erledigung  von  Reclamationen.
            
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