Full text: Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

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Verbandswesen und Regelung der Concurrenz. 
Grundsätzliche 
Verschiedenheit 
zwischen Concur 
renz in der 
Leistung und in 
den Tarifen. 
nnng der Transporte darin liegt, erschwert die ohnehin 
mancherlei Gründen nicht leichten derartigen Verhandlungen? 
und soweit gehende Verträge sind denn auch in Inig 
land seltener, obschon dort Gleichstellung der Tarife allgemeine 
Regel ist. Diese steht der Concurrenz in der Leistuno 
keineswegs entgegen, ist vielmehr Vorbedingung derselben- 
denn, wie jeder Kaufmann und Eisenbahnbeamte weiss, genügt 
wenigstens im Güterverkehr, eine geringe Differenz iu 
larifen, um der theuereren Route den Verkehr vollständig 
entziehen. Die Versender nehmen eben an, dass durch di® 
zahlreichen den Eisenbahnen auferlegten gesetzlichen 
pffichtungen eine ausreichende gute Leistung sicher gestclh 
sei. Dem Kaufmann oder Fabrikanten sind so weit gehßudß 
Verpflichtungen nicht aufgelegt, der Spielraum für die Leistuno 
ist deshalb grösser und ein Concurriren auch bei höhefß^ 
Preisen, hierdurch erfahrungsmässig möglich. 
Del grosse, aus der Sache selbst folgende Unterschied 
zwischen der Concurrenz in den Tarifen und in der Leistmiß 
in den facilities and accommodations — wird häufig h^®^ 
sehen, und dann wohl der Wetterwerb in den letzteren ni^ 
nur „ein Rest der Concurrenz., welcher jedenfalls auch b^b 
verschwände , bezeichnet. Es geschah dies von vielen Seit®^ 
bei der parlamentarischen Enquete von 1872 in England' 
Der Verlauf der Dinge dort hat jene Prophezeihungen nich^ 
erfüllt. denn, wie alle englischen Eisenbahn männer versichei^i 
und der Blick auf die Sache selbst*) lehrt, ist die Concuri'®^ 
in den facilities und accommodations noch heute sehr staiih 
gewiss nicht schwächer als 1872. Auch die Erfahrnöß 
anderer Länder bestätigt das, was vorher aus der 
schiedenen Natur der Verhältnisse deducirt wurde. 
Man wird als Wirkung der Concurrenz zwischen Eis®® 
bahnen der Regel nach bezeichnen dürfen: in der Leistn^^ 
*) Vergl. auch S. 105. Anmerk.: die Coulanz der englisch®'* 
Bahnen bei Erledigung von Reclamationen.
	        
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