Full text: Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

Verbandswesen und Regelung der Concurrenz. 
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^'vischen den concurrirenden Verbänden über die Concurrenz- Der 
Auch an anderen Orten zeigen sich die Anfänge 
^^^nlicher Bildungen, so im Verkehr mit Oesterreich: 
deutsch-österreichischen Verbände, und weiterhin den 
^^itens dieses Verbandes mit den belgischen und holländischen 
^'^bortrouten getroffenen Vereinbarungen *). Während aber 
die Feststellung der Concurrenztarife Hauptsache geblie- 
ist, hat die Entwicklung der Dinge in dem, nun bereits 
norddeutschen und mitteldeutschen sowie 
holländischen Eisenbahnen begreifenden Tarif- 
^^rbande dahin geführt, den allgemeineren und umfassenderen 
^l'sten Gesichtspunct in den Vordergrund zu stellen. Aller- 
^^^|gs seine volle Wirksamkeit kann der Tarifverband zur 
^^it noch nicht entfallen, weil mit Rücksicht auf die 1874 
deutschen Reiche eingeleiteten Tarifreformverhandlungen 
^sher noch nicht die Genehmigung der Aufsichtsbehörden 
ertheilt ist, dass die zahlreichen in jenem Jahre neu bei- 
^^tretenen Verwaltungen die Tarifverbandsclassification an- 
^^binen, bezw. dass der im Winter 1874—75 vom erweiterten 
^lifverbande vereinbarte einheitliche Generaltarif**) zur Ein- 
ü’ung gebracht wird. Denn nur auf Grundlage einer 
^^üerell einheitlichen Classification ist jene volle Wirk- 
^^^^heit möglich. 
Unzweifelhaft war das Ziel in dem durch das Meer ab- 
^^^chlossenen England leichter als in Deutschland zu er- verimitniss zu 
Ij^^cben, wo sich die Eisenbahnverbindungen nach allen Seiten 
Y die Landesgrenzen fortsetzen, und viele internationale Ländern. 
^^Ji'kehre über die inneren deutschen Verkehre hinweg und 
^ hineingreifen. Aber die ordnende Regelung ist in 
^ütschland gerade deshalb auch um so nothwendiger, und 
den gemachten Erfahrungen lässt sich wohl annehmen, 
die Eisenbahnen der angrenzenden Länder dem Beitritt 
^ ßiner solchen an sich nicht abgeneigt sind. Bei den 1872 
1 Ve.gl. S. 86. 
f Vergl. S. 86. 
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