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Verbandswesen und Regelung der Concurrenz. 147
Mit dem Wagenraumtarif ist dies niemals zu erreichen,
auch wenn wirklich alle deutschen Bahnen zur Einführung
^Gsselben gezwungen werden. Kaum ein schärferer Gegen-
lässt sich finden als das in Oesterreich durch einen
^^reits feststehenden Gesetzentwurf vorgeschlagene Tarif-
stein*), und auch die übrigen ausserdeutschen Bahnen
Sind dem Wagenraumtarif abgeneigt. In England er-
‘ü'en sich alle Theile entschieden dagegen, wie bereits in
Abschnitt IV. erwähnt wurde. Abgesehen davon, dass dabei
im englischen merchandise Verkehr erreichte, höchste
ufe der Eisenbahnleistung nicht zu erreichen ist, weil das
uhnseitige An- und Abfahren und Ein- und Ausladen sich
in genügendem Umfange damit vereinen lässt **), besteht
^^un auch das Dilemma, entweder durch Beibehaltung der
Jetzigen Durchschnittssätze der deutschen Wagenraumtarife,
uu meisten Bahnen die Möglichkeit einer befriedigenden
Tiiaiizlage abzuschneiden ***) oder durch bedeutende Er-
*) Es ist eine einheitliche Werthsclassification mit der, allerdings
die Genehmigung des Handelsministers geknüpften ßefugniss zu Aus-
^ 'netarifen für einzelne Artikel. Die Classen sind I, II. A. B. C.
lür Classe 1, Normalgut d. h. die nicht in dem Classificationsver-
genannten Artikel, und für CI. II. besteht keine Gewichtsbe-
^^ränkung. Für einen Theil der in,Classe II. gesetzten Artikel, nicht
^Be, gilt bei Aufgabe von 5000 Kilogramm Classe A., und
^ diesen werden die besonders genannten Artikel, bei Ausnutzung
Verwendeten Wagens oder Bezahlung seiner Tragfähigkeit, nach B.
tarifirt; Gewisse bestimmt aufgeführte Artikel darf die Eisen-
ß . ^ Unbedeckt transportiren. Eine allgemeine Wagenladungsklasse
uicht, — Bemerkenswerth ist, dass wie angedeutet, 2 Klassen
Artikel in jeder Quantität vorhanden sind.
\y Vergl. S. 132. Es wird ja auch gerade als ein Vorzug des
^^^genraumtarifs gerühmt, dass „die Eisenbahn sich um den Inhalt des
o ^8*^üs nicht kümmere“, „nur die Traction besorge“. Vergl. dagegen
das englische Princip.
***) Auf der deutschen Reichsbahn beanspruchten die Ausgaben 1874,
Ç , bereits im Laufe des zweiten Halbjahrs eingetretenen Tarif-
^^Öhiing, 78,9 ®/oi der Einnahmen. Die Rente stellte sich 1874 für
îtUf uach dem gezahlten Kaufpreise berechnete Anlagecapital
bfil3“/o; wenn nur die wirklichen Anlagekosten berücksichtigt wer-
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