Full text: Die Britische Merchant Shipping Act, 1876, und ihre Einwirkung auf die Deutschen Handels- und Schiffahrts-Verhältnisse

9 
ihrer grossen Seedampfer, durchweg weniger bedenklich 
waren, gab ihnen gegenüber ihren Deutschen Konkur 
renten einen Vorsprung, der auf die grossartige Ent 
wickelung der Englischen Handelsschiifahrt, im Be 
sonderen auf die Ausbildung und Rentabilität ihrer 
zahlreichen direkten Dampferlinien nicht ohne Einfluss 
gewesen ist. Unsere einheimische Gesetzgebung hat 
in dieser sorglosen Stauung und üeberladung der 
Englischen Schiffe, welche unsere Häfen besuchen, 
niemals einen Anlass gesehen, dieselben unter Deutsche 
Vormundschaft zu nehmen und zu denjenigen Vorsichts- 
massregeln zu nöthigen, welche von den Deutschen 
Schiften beobachtet wurden ; unsere Hafenbehörden 
haben ruhig zugesehen, wenn Englische Seedampfer in 
einem dem Sinken nahen Zustande aus unseren Häfen 
in See gingen. Jahre lang haben in den Preussischen 
Häfen Englische Dampfer verkehrt, welche sparsamer 
brennende Kessel von einer Konstruktion führten, die 
nach unserer einheimischen Gesetzgebung für Preussische 
Schifte verboten war. Man hat niemals daran gedacht, 
dieses Verbot auch auf jene Englischen Dampfer anzu 
wenden; ebensowenig als man überhaupt die fremden 
Schiffe derjenigen Kontrole unterworfen hat, welche 
für die Kessel der inländischen Dampfschifte vorge 
schrieben ist. Und doch würde augenscheinlich die 
Anwendung der bei uns geltenden Vorschriften über 
die Konstruktion und die Kontrole der Dampfkessel 
auch auf fremde Schiffe sich weit eher begründen 
lassen als die Bestimmungen des § 25 der Merchant 
Shipping Act 1876. Denn die Gefahr, welche aus der 
übermässigen oder nachlässigen Beladung eines Schiffes 
entsteht, kommt im Wesentlichen erst auf See zur 
Geltung, während die Gefahr einer Kessel explosion 
auch im Hafen vorliegt, und daher durch dieselbe nicht 
allein ein fremdes Schiff und fremde Seeleute, sondern
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.