nun, welches mit fichtencn Balken beladen wird, erreicht
durch seine volle Raumladung noch nicht denjenigen
Tiefgang, bis zu welchem es nach Massgabe seiner
Tragfähigkeit beladen werden darf, und den es z. B.
mit einer Ladung Steinkohlen haben würde. Diesen
Tiefgang erlangt es erst durch eine Deckladung, in
Rücksicht hierauf pflegen wir aber unsere Ostseeschifle
„steif“ zu bauen; d. h. der Schwerpunkt des un be
ladenen Schiffes liegt tief, und wird durch die im
Schiffsraum sich häufende llolzladung sowie durch die
Deckslast weiter nach oben gelegt. Daraus erklärt
es sich, dass manche unserer Segelschiffe mit Deck
ladung geradezu bequemere Seeschiffe sind, als ohne
eine solche.
Ob und in wie weit eine mässige Deckladung
selbst im Winter, die Schiffahrt besonders gefährdet,
ist eine Streitfrage, die unserer Meinung nach noch
nicht ausgetragen ist, und über welche auch wir an
dieser Stelle ein massgebendes Urtheil nicht abzugeben
haben, ln der ursprünglichen Vorlage der Merchant^
Shipping Act war übrigens von der Englischen Re
gierung nur beabsichtigt, die Deckladung von Balken,
Planken und Dielen während des Winters auf ein
gewisses Mass zu beschränken, das vollständige Verbot
in der gegenwärtigen Fassung des § 21 ist erst auf
PlimsolTs Antrag vom Unterhause noch in letzter
Stunde beschlossen worden. Jedenfalls aber meinen
wir, dass bei einer derartigen Gesetzgebung auf die
besondere Bauart der Schiffe, auf die Lokalität und die
Dauer der Seereisen und ähnliche Verhältnisse in ganz
anderer Weise hätte Rücksicht genommen werden
müssen, als dies in der neuen Schiffahrtsakte geschehen
ist. Jedem Laien muss es einleuchten, dass es ein
ganz anderes Ding ist, ob ein Ostseeschiff', welches schon
nach seiner Bauart auf die Einnahme einer Deckladung