Full text: Die Britische Merchant Shipping Act, 1876, und ihre Einwirkung auf die Deutschen Handels- und Schiffahrts-Verhältnisse

nun, welches mit fichtencn Balken beladen wird, erreicht 
durch seine volle Raumladung noch nicht denjenigen 
Tiefgang, bis zu welchem es nach Massgabe seiner 
Tragfähigkeit beladen werden darf, und den es z. B. 
mit einer Ladung Steinkohlen haben würde. Diesen 
Tiefgang erlangt es erst durch eine Deckladung, in 
Rücksicht hierauf pflegen wir aber unsere Ostseeschifle 
„steif“ zu bauen; d. h. der Schwerpunkt des un be 
ladenen Schiffes liegt tief, und wird durch die im 
Schiffsraum sich häufende llolzladung sowie durch die 
Deckslast weiter nach oben gelegt. Daraus erklärt 
es sich, dass manche unserer Segelschiffe mit Deck 
ladung geradezu bequemere Seeschiffe sind, als ohne 
eine solche. 
Ob und in wie weit eine mässige Deckladung 
selbst im Winter, die Schiffahrt besonders gefährdet, 
ist eine Streitfrage, die unserer Meinung nach noch 
nicht ausgetragen ist, und über welche auch wir an 
dieser Stelle ein massgebendes Urtheil nicht abzugeben 
haben, ln der ursprünglichen Vorlage der Merchant^ 
Shipping Act war übrigens von der Englischen Re 
gierung nur beabsichtigt, die Deckladung von Balken, 
Planken und Dielen während des Winters auf ein 
gewisses Mass zu beschränken, das vollständige Verbot 
in der gegenwärtigen Fassung des § 21 ist erst auf 
PlimsolTs Antrag vom Unterhause noch in letzter 
Stunde beschlossen worden. Jedenfalls aber meinen 
wir, dass bei einer derartigen Gesetzgebung auf die 
besondere Bauart der Schiffe, auf die Lokalität und die 
Dauer der Seereisen und ähnliche Verhältnisse in ganz 
anderer Weise hätte Rücksicht genommen werden 
müssen, als dies in der neuen Schiffahrtsakte geschehen 
ist. Jedem Laien muss es einleuchten, dass es ein 
ganz anderes Ding ist, ob ein Ostseeschiff', welches schon 
nach seiner Bauart auf die Einnahme einer Deckladung
	        
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