Full text : Die Britische Merchant Shipping Act, 1876, und ihre Einwirkung auf die Deutschen Handels- und Schiffahrts-Verhältnisse

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und  zwar  recht  bald,  zu  einer  möglichst  ausführlichen,
authentischen  Interpretation  der  Positionen  a  und  c  des
§  24  zu  veranlassen.
Von  dieser  Unklarheit  abgesehen,  bringt  aber
uberdiess  die  neue  Redaktion  des  in  Rede  stehenden
Paragraphen  den  Holzhandel  unserer  Preussischen
Hafenplätze  und  namentlich  den  Holzhandel  Danzigs,
gegenüber  der  Konkurrenz  unserer  Nachbarn,  besonders
der  Schweden  und  Norweger,  in  eine  ungünstige  Position.
In  dem  Holzexport  der  Letzteren  nehmen  Planken  und
Dielen  (deals  and  hailens),  welche  nach  §  24  der
Merchani  Shippini)  Act  auch  im  Winter  mit  drei  Fuss
Deckladung  nach  den  Englischen  Häfen  verschilft
werden  dürfen,  eine  hervorragende  Stelle  ein.  Unser
vornehmlichster  Stapelartikel  sind  dagegen  fichtene
Balken.  Diejenigen  Dielen,  welche  wir  nach  England
exportiren,  sind  meist  von  zu  werthvoller  Qualität,  als
dass  sie  überhaupt  auf  Deck  geladen  würden;  und  aiicli
das  Geschäft  in  Kiefernen  Eisenbahnschwellen  —  welche
wir,  wie  oben  bemerkt,  vorläufig  noch  zu  den  ^,llnhi
woofZ  ,900(7^^«  des  §  24  rechnen  -  hat  sich  mehr  und
mehr  von  den  Preussischen  Holzhäfen  nach  den  benachbarten
  Russischen  Häfen  verzogen.  Es  wird  uns
daher  im  Winter,  wenn  wir  Balken  nach  Englischen
Häfen  nicht  als  Deckslast  fahren  dürfen,  an  denjenigen
„leichten  Holzwaaren«  fehlen,  welche  nach  dem  Englischen ­
  Gesetze  bis  zu  drei  Fuss  Höhe  als  Deckladung
zulässig  bleiben.  Nun  sind  aber,  wie  wir  bereits  in
unserer  ersten  Denkschrift  angeführt  haben,  die  Schiffe
unserer  heimischen  Rhederei  durchweg  darauf  gebaut,
etwa  10  bis  11  Prozent  der  ganzen  Holzladung  auf
Deck  zu  nehmen.  Dieser  erhebliche  Ausfall  wird  daher,
soweit  er  nicht  zum  Theil  unserer  Rhederei  zur  Last
fallt,  von  unserm  Holzhandel  durch  eine  entsprechende,
d.  h.  etwa  10  %  höhere  Fracht  gedeckt  werden  müssen!
            
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