Full text: Die Zölle und Steuern sowie die vertragsmässigen auswärtigen Handelsbeziehungen des Deutschen Reiches

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v. Aufseß: Die Zölle und Steuern des Deutschen Reiches. 
2. jährlich eine Uebersicht über die Produktion, Ein- und Ausfuhr von 
Zucker, sowie über die vom Zucker erhobenen Abgaben im Zollgebiete des 
Deutschen Reiches in der Zeit vom 1. September bis 31. August des be 
treffenden Jahres nach Ländern, 
3. eine Uebersicht des gegen Entrichtung der Abgaben im Zollgebiete des 
Deutschen Reiches in den Verbrauch übergegangenen Salzes, nach Produk- 
tions- und Absatzbezirken, sowie nach der Art des Salzes, 
4. eine desgleichen über die Ausfuhr von Salz alls dem Zollgebiete 
des Deutschen Reiches. 
Die Vorschrifteil für die Anfertigung aller dieser Uebersichten ergeben steh 
theils aus dem Rubrikenbau von selbst, theils sind sie den Formularen vor- 
gebruát. 1 ) . 
III. Bezüglich der statistischen Nachweisnng über die Organisation 
der Verwaltung für die Zölle und Stenern des Deutschen Reiches 
ist Folgendes durch den erwähnten Bundesrathsbeschlnß vom 7. Dez. 1871 
angeordnet: 
1. Seitens der Direktivbehörden sollen dem Statistischen 
Amte topographische Mittheilungen nach dem Stande des Jahres 1872 
gemacht werden über den Flächeninhalt und Einwohnerzahl der Hanptamts- 
bezirke, über die Grenzen gegen das Ausland lind gegen solche Bundesstaaten, 
mit denen übergangsabgabenpflichtiger Verkehr besteht. 
Ferner soll die Zahl der den einzelnen Hauptämtern untergeordneten 
Amtsstellen nachgewiesen werden und endlich der Bestand des Dienst 
personals in den'einzelnen Hanptamtsbezirken mit Unterscheidung des Hebe-, 
Abfertigungs- und Anfsichtsdienstes. 
Diese'tabellari sch en Rachweisnngen sollen von den Direktivbehörden 
mit einer erläuternden Denkschrift begleitet werden, in welcher über die 
Organisation unb den Personalstand der Direktivbehörden, über die in ihrem 
Bezirke verwendeten kontrolirenden Reichsbeamten, über die Kombination des 
ans die Zölle und Reichsstenern bezüglichen Dienstes der Amtsstellen und 
sonstigen denselben übertragenen Dienste und dergleichen Ansknnft zu geben ist.') 
2. Hieraus und ans sonstigen Quellen wurde von dem Statistischen Amte 
vor der Hand für 1872 eine Organisatio nsst atistik gefertigt?) 
IV. Außerdem wurde eine mit dem Jahre 1872 beginnende und all 
jährlich abzuschließende Ges ch äst s sta ti stik der Zoll- und St enerver- 
waltnng des Deutschen Reiches vom Statistischen Amte auf Grund der 
Rachweisnngen der Direktivbehörden und nach sonstigen Quellen angefertigt 
und veröffentlicht?) . 
V. Bezüglich der Aufstellung von Uebersichten über die Strassalle tu 
Betreff der Zölle und Steuern des Deutschen Reiches waren all 
gemeine Bestimmungen durch den Bundesrathsbeschlnß vom 7. Dez. 1871 nebst 
4 Formularen zu Nachmessungen festgestellt worden?) dieselben sind jedoch durch 
einen Bundesrathsbeschlnß vom 26. Juni 1880 aufgehoben lind werden 
vont Etatsjahr 1880/81 an von den Direktivbehörden bis znm 1. Junt des 
nächstfolgenden Etatsjahres nur noch aufgestellt und mit Erläuterungen erforder 
lichen Falls versehen: , 
') S. a. Jahrbücher v. 1872 S. 385. 
*) S. Bd. VI der Statistik des Deutschen Reiches. 
3 ) Aufgehoben mit 1880 durch Bundesrathsbeschluß v. 29. Jan. 1880 (§ 57). 
*) S. a. Jahrbücher von 1872 S. 162 u. 206.
	        
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