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Die Praxis der vergangenen zehn Jahre lehrte nun, was
von rumänischer Vertragstreue zu halten sei. Die willkür
lichste Missanwendung so vieler Vertragsbestimmungen seitens
der rumänischen Zollbehörden, Steuer-, Mauthämter etc. gab
unseren Industriellen beständigen Anlass, die Intervention
ihrer heimischen Staatsgewalt anzurufen.
Allerdings konnten diese Beschwerden in den meisten
Fällen nicht anders als für uns günstig selbst von den Vor
gesetzten rumänischen Organen entschieden werden. Aber
bis zu ihrer Erledigung verging immerhin einige Zeit und
die beabsichtigte Schädigung der österreichischen Producenten
und Kaufleute ward damit doch erreicht.
Wir würden uns zu sehr in Details verlieren, wollten wir
hierauf näher eingehen. Als Monstrum rumänischer genialer Ge
bührenbemessung wollen wir Folgendes aber doch mittheilen : 1
Das Hektoliter österreichischen Bieres ist mit 27 Fres.
Abgaben widerrechtlich mehr belastet als das rumänische.
So kommt es, dass sich das Hektoliter österreichischen Bieres
loco Bukurest auf 9037 Fres, stellt, während sein Werth
nur circa 24 Fres, im Erzeugungslande beträgt. Der Bierexport
Oesterreichs leidet unter diesem Auflegen vertragswidriger
Gebühren (Staatsaccise, Surtaxe auf die Communalaccise,
b asselsteuer) im Betrage von 27 Fres, ganz bedeutend, und
wir können kaum concurriren, beträgt doch der Einheits
preis für Bier der Bukurester Brauereien nur 40 Fres.!
Die letzten I age erst beseitigten wieder ein Meisterwerk
dieser Zollkniffe und Rancunen, aber auch hier nur auf
dringendes Einschreiten unserer Regierung. Rumänien hatte
nämlich (mit Gesetz vöm 6. August 1885, Nr. 2025) die
Errichtung von Analysebureaux vorgenommen, die, bei den
Zollämtern stationirt, alle zu importirenden Nahrungs- und
Genussmittel wie auch Medicamente chemisch zu analysiren
hattem Erst wenn die rumänische Chemie ihr Ja und Amen
Wir entnehmen dies dem an die niederösterreichische Handels-
und Gew erbekammer erstatteten Gutachten des Brauherren-Vereines von
Wien und Umgebung.