Full text: Die Alters- und Invaliden-Versicherung

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wiegende Mehrzahl aus industriellen Arbeitern besteht, für das Alters- 
versorgungsgesetz das 56. Jahr festgehalten wird so glauben wir 
auch für unsere industriellen und gewerblichen Arbeiter in 
Deutschland das 56. Lebensjahr als den Anfang der Altersschwäche, 
mithin der Unterstützungsbcdürftigkeit annehmen zu müssen. 
Noch mehr befestigt werden wir in dieser Ueberzeugung durch die 
Sterblichkeit unter Arbeitern. 
Wir können zwar ganz zutreffende Sterblichkeitsziffern allein 
für Arbeiter erst nach dem Erlaß eines Gesetzes über die Alters 
versicherung der Arbeiter erlangen, indessen besitzen wir eine, aus dem 
Vergleich der Lebenden und Gestorbenen in sechs verschiedenen Jahren 
für 'jedes Lebensalter berechnete Sterblichkeitstafel für den Preußischen 
Staat, welche amtlich vcröffenlicht ist*. Diese schließt allerdings den 
wohlhabenden, also etwas länger lebenden Teil der Bevölkerung mit 
ein, aber sie kann auch für die Arbeiterbevölkerung als annähernd 
richtig anerkannt werden. 
Mit Zugrundelegung dieser Sterblichkeitstafel ist die in der Bei- 
v läge No. III enthaltene Berechnung angefertigt und giebt uns den 
speziellen Nachweis, daß von 13 670 000 Personen nur 
4 25« »75. 
also rund der dritte Teil (3.14) das 56. Lebensjahr überschreitet. 
Dieses Drittel lebt nach der Sterblichkeitstafel im Durchschnitt 
nur noch 16l/z Jahre**, und es wird sich diese durchschnittliche Lebens 
dauer für Arbeiter nocí) als eine kürzere Herausstellen, wenn wir cinc 
Sterblichkeitstafcl für Arbeiter allein erlangt haben werden. 
Auch im Hinblick auf diese Sterblichkeitsverhältnisse möchten wir, 
ebenso wie es die Regierungen zweier benachbarter Staaten (Belgien 
und Dänemark) übereinstimmend gethan haben, für die arbeitende 
Bevölkerung kein späteres Alter, als das 56. Lebensjahr in Vorschlag 
bringen; denn wollten wir z. B. das 58. Jahr annehmen, so würden 
von 13 370 000 nur noch 3 732 251, also rund ein Viertel dieses Alter 
erreichen, und es würden alljährlich 526 624 Arbeiter, welche 
zwischen dem 56. und 58. Lebensjahre stehen***, von der Unter 
stützung durch dieses Gesetz ausgeschlossen werden. Allerdings besitzt 
unter diesen 526624 Arbeitern ein kleinerer Teil noch die volle 
Kraft, — denn das Schwinden derselben erfolgt allmählich, es beginnt 
* Zeitschrift des Statistischen Bureaus, 10. Jahrgang, Seite 17. 
** Die durchschnittliche Lebensdauer ergiebt sich aus folgender Berechnung: 
Man zählt die Anzahl der .lì a len der jähre zusammen, welche alle zwischen dem vol 
lendeten 55. und 101. Lebensjahre stehenden Personen bilden und dividirt diese Summe 
durch die Zahl der Personen, welche in dein Alter vom vollendeten 55 Ins 101 ten 
Jahre stehen. 
*** Nach der Sterblichkeitstafel (S. Beilage No. Hl) leben: 
im 56. Lebensjahre: 
129 415 männliche Personen, 
123 588 verheiratete weibliche Personen, 
13 801 unverheiratete weibliche Personen, 
im 57. Lebensjahre: 
125 562 männliche Personen, 
120 772 verheiratete weibliche Personen, 
13 486 unverheiratete weibliche Personen, 
Summa 526 624 Personen.
	        
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