Object: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Neben Auszahlungen werden aber auch Schecks und Wechsel ge 
handelt. Bei Schecks muß die Anzahl der Tage berücksichtigt werden, die 
bis zur Gutschrift bzw. dem Tage, an dem verfügt werden kann, ver 
streichen; bei Wechsel, die eine bestimmte Zeit zu laufen haben, der 
Fälligkeitstag. Zu diesem Zweck sind im Kurszettel die Diskontsätze 
der fremden Länder beigefügt. 
Schecks werden dem Kunden zum Kurse ohne Zinsvergütung mit Wertstellung 
per 2. Werktag geliefert. Die von Kunden gekauften Schecks auf Hanptplätze, 
für die an der Berliner Börse eine amtliche Notiz stattfindet, werden gleich 
falls zum Kurse mit Weristellung per 2. Werktag abgerechnet, aber unter 
Abzug von 5 Tagen Zinsen zu dem jeweiligen Banksatz des betr. Landes, jedoch 
mindestens zu 5°/o. Bei Schecks auf Athen und Kvnstantinvpcl soivie auf 
bulgarische, jugoslavischc, spanische und sinnländische Hanptplätze werden 
8 Tage, bei Schecks auf New Jork 16 Tage, bei Schecks auf BueuoS Aires 
und Rio de Janeiro 36 Tage, bei Schecks auf Iokohama 42 Tage berechnet. 
Bei Schecks auf Buenos Aires, Rio de Janeiro, Belgrad, Konstanlinopcl und 
Japan sind 8% Zinsen zu berechnen. 
Die Wertstellung von Scheckziehungcn und Nifla-Anschasfnngcn zu Lasten 
Währungskonto soll bei New Dork 8 Tage nach Ausschreibung des Schecks bzw. 
Hinauslegung des Auftrages, bei Buenos Aires und Rio de Janeiro 18 Tage, 
bei Iokohama 21 Tage später erfolgen. 
Für die Überweisung von zur Verfügung gestellten Devise» ist, falls effektive 
Zahlung und nicht Überweisung des Gegenwertes in Mark gefordert wird, eine 
Provision von 1 h 0 /co, mindestens 0,50 RM zu berechnen, wobei es gleichgültig 
ist, ob dem Begünstigten oder dem Auftraggeber die Gebühr in Rechnung ge- 
stellt wird. 
Bei Schecks auf daS Ausland werden der Kundschaft für Spesen und Porto 
belastet: 
1. Bei Berechnung sofort gutzuschreibender Schecks auf das Ausland sind als 
Portobeitrag zu belasten: 
a) Für jeden Abschnitt auf einen ausländischen Hauplplatz soivie für 
mehrere Abschnitte aus einer gleichen Sendung auf den gleichen aus 
ländischen Hauptplatz ohne Rücksicht auf die Höhe der einzelnen Ab 
schnitte 0,25 RM. 
b) Bei Schecks auf Nebcnplätzc kommen zu den genannten Portogebühren 
die der Bank selbst von ihrer ausländischen Bankverbindung berechneten 
Portospescn hinzu. 
2. Bei Schecks auf das Ausland, die erst nach Eingang der Gutschrift ab 
gerechnet werden, wird das Porto gemäß der entstandenen Auslagen be 
rechnet.
	        
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