Full text : Schutz dem Arbeiter!

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hinter  neun,  in  der  Saison  dreizehn  drei  Viertel  Arbeitsstunden)  und  in  den  gewöhnlich
ņ'ìt  Zwölf  ft  ündiger  Arbeitszeit  versehenen  Knopf-  und  Band-Fabriken
.  ur  den  verschiedenartigsten  Betrieben  für  Bekleidung  und  Reinigung
•ôteberïjoXt."
In  Aachen-Trier  „ist  in  den  Hüttenwerken  eine  zwölfstündige
Arbeitszeit,  einschließlich  der  sich  im  Betriebe  von  selbst  ergebenden
pausen,  üblich,  in  den  Fabriken  für  Metallverarbeitung  und  in  den
Maschinenfabriken  die  zehn-  bis  elfstündige".  Anders  aber  steht  es  in
br  Textil-Industrie  (s.  unten).
Für  die  sehr  indnstriereichen  Bezirke  des  Königreichs  Sachsen
Ostativi  der  Generalbericht  selbst,  daß  „die  Arbeitszeit  eine  zum
.  )eil  sehr  hohe"  sei.  Bezüglich  des  Aufsichtsbezirkes  Plauen  i.  V.,
ìu  welchem  eine  zwölfstündige  Arbeitszeit  die  Regel  bilde,  wird
àrauf  hingewiesen,  daß  eine  kürzere  Arbeitsdauer  sehr  wohl  nicht
n  Ur  mit  den  Inte  ressen  der  Arbeiter,  sondern  auch  der  Arbeitgeber ­
  vereinbar  sei.  Es  heißt  u.  a.  in  dem  Bericht:
%  .  »Als  Thatsache  wurde  in  zwei  Fabriken  in  Erfahrung  gebracht,  das;  das  Arbeitsdessen
  tägliche  Arbeitszeit  in  Folge  unzureichender  Aufträge  um  zwei  Stunden
9eflir 3t,  von  zwölf  auf  zehn  Stunden  herabgeinindcrt  worden  war,  binnen  wenigen  Tagen
hatte,  den  durch  die  Kürzuug  verursachten  Lohnverlust  völlig  auszugleichen,  d.  h.
ln  derselben  Arbeitszeit  den  frühern  Verdienst  wieder  zu  erzielen"*).
,  *)  Interessant  ist,  was  der  Bericht  pro  1886  anführt.  Zunächst  wird  wieder  con-.^ìirt:
  daß  eine  oft  bis  in  die  spätesten  Abendstunden  ausgedehnte,  in  der  Regel  von
)  6  oder  7  bis  Abends  9  Uhr  währende  Arbeit  in  einer  größern  Anzahl  von  Fabriken,
^wcntlich  bei  der  Fabrication  von  Stickereien,  Co  n  section  sfa  ch  en  und  W  eiß-^
  a  r  e  u  eingeführt  sei  ;  daß,  während  in  den  mechanischen  Webereien  nur  von  6  oder
ìhr  früh  bis  Abends  7,  höchstens  8  Uhr  gearbeitet  wird,  die  tägliche  Arbeitszeit  in  den
Spinnereien  fast  allgemein  von  früh  6  bis  Abends  8  Uhr  und  länger  währt,  und
in  den  Färbereien,  Bleichereien  und  Appretur-Anstalten  häufig  eine
regere  als  zwölfstündige  Arbeitszeit  gebräuchlich  sei.  „Diese  Arbeitszeiten  werden
durchweg  als  unabänderlich  betrachtet,  und  doch  wäre  es  sehr  erklärlich,  wenn  bei  an=¿'«fot
  Vergleichen  Wünsche  nach  Abänderung  rege  würden."  Der  Bericht  hebt  hervor,
I  >?  ìûe  weiblichen  Arbeiter  im  Allgemeinen  m  e  h  r  als  die  männlichen  jeder  Ver-^
  ņ  g  e  r  u  n  g  der  Arbeitszeiten  in  Fabriken  abgeneigt  sind  und  solche,  selbst  wenn  sie
slhì'  !^ r  ķurze  Zeit  beabsichtigt  ist  (in  Fabriken,  in  welchen  bloß  weibliche  Arbeiter  be-"şiìgt
  sind),  zu  hindern  wissen,  sobald  sie  den  erzielten  Verdienst  als  zureichend  ancrņnen.
  Der  Bericht  schließt  mit  der  charakteristischen  Bemerkung:  „Stimmen  für  ein
Gesetz  auf  12  oder  11  Stunden  beschränkte  tägliche  Arbeitszeit  sind  nur  (?)  aus
Äls  Ķs^ìsen  der  Arbeitgeber,  aus  diesen  jedoch  des  O  e  f  t  e  r  n  laut  geworden.
(g  , c  diese  Arbeitgeber  erklären  aber  jede  Kürzung  der  bisher  üblichen  Arbeitszeit  von
^  1  des  einzelnen  Fabricante»  für  unmöglich,  so  lange  nicht  hierauf  bezügliche
eine  allgemeine  Aenderung  herbeiführen."  (S.  Jahresberichte  der  königlich
^  üschen  Gewerbe-  und  Berg-Jnspectoren  für  1886.  Dresden  1887.  S.  104.)  Eine
^laiilmlung  von  Industriellen  des  Handelskammerbezirkes  M-  Gladbach,  welche  vor-^^gend
  ber  Textil-Industrie  angehörte,  hat  sich  ebenfalls  dahin  ausgesprochen,  „daß  die
~  Ucv  der  täglichen  Arbeitszeit  mit  Erfolg  nur  durch  gesetzliche  Anordnungen  geregelt
            
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