Full text : Schutz dem Arbeiter!

1.  Den  Herrn  Reichskanzler  zu  ersuchen,  dahin  zu  wirken,  daß  die  Vermehrung
der  Zahl  der  mit  der  Beaufsichtigung  der  Fabriken  betrauten
Beamten  (§  139  b)  unter  thunlichster  Verkleinerung  der  Aufsichtsbezirke  überall
da  herbeigeführt  werde,  wo  sich  das  Bedürfniß  einer  solchen  Maßregel  zur  vvllkommenen
  Erreichung  der  Aufsichtszwecke  bereits  herausgestellt  hat  oder  noch
Herausstellen  wird.
2.  Den  Herrn  Reichskanzler  aufzufordern,  dem  Reichstag  den  Entwurf  eines  G  e  -
seizes,  betreffend  die  obligatorische  Einführung  von  Gewerbeger
  i  ch  t  e  n  ,  mit  der  Maßgabe  bnldthunlichst  vorzulegen,  daß  die  Beisitzer  derselben ­
  zu  gleichen  Theilen  von  den  Arbeitgebern  und  von  den  Arbeitern  in  getrennten ­
  Wahlkörpern  und  in  unmittelbarer  gleicher  und  geheimer  Abstimmung
gewählt  werden.
Beide  Resolutionen  fanden  anch  im  Plenum  des  Reichstages  eine
große  Majorität.  Die  Resolution  bezüglich  Vermehrung  der  Fabrik-Jnspectoren
  wurde  vom  Bundes  rath  (d.  d.  10.  Juni)  abgelehnt,
weil  die  Anstellung  dieser  Beamten  Sache  der  Einzelstaaten  sei.  Bezüg.
lich  der  zweiten  Resolution,  betreffend  die  Einführung  von  Gewerbegerichten, ­
  stand  bis  jetzt  die  positive  Entscheidung  aus.  —  Nach
Neujahr  1886  trat  dann  die  Commission  in  die  Berathung  der  Anträge
betreffend  die  Kinder-  und  Fra  uen-Arbe  it  ein.  Die  Frage  der
Kinder-Arbeit  allein  erforderte  zehn  Sitzungen.  Die  Commission  arbeitete
unter  dem  Gefühl,  daß  in  der  Session  doch  nichts  zu  Stande  kommen
werde,  und  brachte  die  Berathung  bezüglich  Regelung  der  Kinder-  und
Fra  neu-Arbeit  kaum  in  erster  Lesung  zum  Abschluß.
In  der  kurzen  Session  1886/87  kamen  die  Anträge  gar  nicht  zur
Verhandlung.  Wider  Erwarten  günstig  stellte  sich  dagegen  die  folgende
Session  (1  887).  Trotz  der  Kürze  derselben  -  nur  die  Centrums-Fraction
und  Abg.  Lohren  hatten  überhaupt  ihre  Anträge  wieder  eingebracht  —
wurden  die  Anträge  bezüglich  der  Kinder-  und  Franen-Arbeit  in
der  Commission  wie  im  Plenum  (in  dreimaliger  Lesung)  zum  Abschluß
gebracht.  Bezüglich  des  Maximal-Arbeitstages  fand  eine  Resolution ­
  ans  eine  Enquete  Annahme,  mährend  die  Sonntagsruhe  wieder
zurückgestellt  wurde.
Im  Jahre  1888  wurden  sämmtliche  Anträge  erneuert  und  speciell
die  Frage  der  Sonntagsruhe  —  nach  Abschluß  der  Enquete  —  wieder
aufgegriffen.  Die  Commissionsberathuugeu  führten  zu  einem  erfreulichen
Ergebniß  und  die  Majorität  im  Reichstage  war  eine  erdrückende.
Das  Schicksal  beider  Gesetzentwürfe  nebst  Resolutionen  ist  bereits
in  der  Einleitung  hervorgehoben  worden.  Es  mochte  nicht  Zufall  sein,
daß  erst  nach  Verabschiedung  des  Gesetzes  betreffend  die  In  va  lidi  tät  sund
  Altersversicherung  die  Ablehnung  im  Bundesrath  erfolgte.
In  der  Session  1889—90  wurden  sämmtliche  Anträge  von  der
Centrums-Fraction  von  neuem  eingebracht.  Da  es  in  der  kurzen  Session
            
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