Full text : Schutz dem Arbeiter!

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etmgc  «stunden  gearbeitet,  wenn  es  früh  7  Uhr  zur  Schule  kommt  und  durch  das  an
ocm  Tage  bereits  Erlebte,  Gesehene,  Gehörte  wird  auch  in  der  Schule  die  Aufmerksamkeit
vom  Unterricht  abgelenkt.  Hausaufgaben  können  bcm  Kinde  nicht  gegeben  werden
Man  sollte  meinen,  die  frühzeitige  Arbeit  mache  die  Finger  geschickt.  Dies  ist  dà
aus  nicht  der  Fall,  denn  unsere  Kinder  sind  unbeholfen  und  stellen  sich  weder  mm
^reiben  noch  zum  Zeichnen  geschickt  an,  weil  die  Beschäftigung  im  Sticksaale  eine  aanculseitige
  ist,  welche  wenig  Geschicklichkeit  erfordert.  —  Die  Kinder  lernen  wenig  von  ihrer
nächsten  Uingebung  kennen;  was  ihnen  nicht  am  Wege  zur  Fabrik  oder  am  Schulweae
üegt,  hat  kein  Interesse  für  sie,  daher  wird  über  Mangel  an  Beobachtung  geklagt
Auch  das  Interesse  an  irgend  einem  Unterrichts-Gegenstände  zu  erwecken,  hält  schwer  '  das
Ķind  hängt  an  der  Arbeit  und  diese  nimmt  alle  seine  Gedanken  und  Sorgen  in  Anspruch
-  -  -  Mit  dem  Eintritt  in  das  Fabrikleben  hört  überhaupt  die  Sorglosigkeit,  die  Harmlosigkeit, ­
  die  wohlthuende  körperliche  und  geistige  Frische  auf  und  die  Arbeit  in  der
Fabrik  bildet  nunmehr  den  Mittelpunkt  im  kindlichen  Leben,  während
cs  in  diesen  Jahren  nur  die  Schule  sein  sollte."  (Gutachten  der  Lehrer  in
Plauen.)
Ueberall  dort,  wo  nur  wenige  Kinder  die  Fabrik  besuchen,  wird  ein
besonderer  (Halbtags-Unterricht)  sich  nicht  einrichten  lassen;  dann  aber  muß
ber  Unterricht  vollends  ungenügend  sein  —  falls  nicht  alle  andern  Schulkinder ­
  darunter  leiden  sollen.  Wenn  im  Uebrigen  auch  zugegeben  werden
kann,  daß  die  Arbeit  allein  die  Kräfte  der  Kinder  nicht  übermäßig  in  Anspruch
nimmt,  so  bleibt  doch  anderseits  wahr,  was  der  Fabrik-Jnspector  bezüglich ­
  Lüdenscheid  (1886)  hervorhebt:  daß  die  Fabrikkinder  täglich
ìn  Fabrik  und  Schule  zusammen  mindestens  9  Stunden  (abgesehen
Non  dem  Wege  zwischen  Fabrik,  Schule  und  Wohnung,  der  täglich  mehrere
Male  zurückgelegt  werden  muß)  geistig  und  körperlich  angestrengt
werden,  d.  h.  pro  Woche  54  Stunden,  also  22  Stunden  mehr  als
bie  übrigen  Kinder.  Jedenfalls  wird  für  Theilnahme  an  den  Spielen
ber  Jugendgenossen  in  Gottes  freier  Natur  wenig  Zeit  und  Lust  mehr
übrig  bleiben,  und  auch  die  Erinnerung  an  die  „frohen  Tage  der
Ķindheit  und  Jugendzeit"  für  das  ganze  Leben  verkümmert  sein.
Deutschland  darf  vor  dem  entscheidenden  Schritt:  Verbot  der  Kinderarbeit ­
  in  Fabriken  um  so  weniger  zurückschrecken,  als  sowohl  die  Schweiz
wie  Oesterreich  uns  mit  gutem  Beispiel  vorangegangen  sind.  Wie
Fabrikinspector  Schuler  (in  seinem  bereits  angeführten  Referat)  constakiren
  konnte:  „ist  es  (geradezu)  auffallend,  wie  die  Opposition"  —  in
ļļ er  Schweiz,  wo  auch  das  Verbot  „zuerst  zu  den  schlimmsten  Voraussagen
Anlaß  gab"  —  „verstummt  ist  und  nur  noch  die  Nichtübereinstimmung
zwischen  der  Schul-Gesetzgebung  der  meisten  Kantone  und  dem  Fabrikgesetz ­
  als  schwerer  Nachtheil  empfunden  wird."  Es  muß  dieses  um  so
wehr  ermuthigen,  als  die  Schweiz  mehr  noch  wie  Deutschland  auf  den
Export  angewiesen  ist,  welcher  durch  die  wachsenden  Schutzzoll-Bestrebungen ­
  der  verschiedenen  Länder  noch  erschwert  wird.  Was  speciell  die
oft  behauptete  „Unentbehrlichkeit  der  Kinderarbeit  aus  technischen
            
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