Full text: Schutz dem Arbeiter!

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ordnetes Familienleben gewöhnt, haben sich Bedürfnisse ange 
eignet, die sie bald, mit der zunehmenden Zahl der Kinder, den wach 
senden Ausgaben, nicht mehr befriedigen können. Sparen haben sie nicht 
gelernt; kurz, es muß eine unglückliche Familie werden. Und was 
wird aus der Jugend, die in solchen Familien-Verhältnissen aufwächst? 
Muß nicht das sittliche und materielle Elend im Verlauf der Genera 
tionen progressiv wachsen? 
Auf Grund dieser Erfahrungen wird vielfach sogar Ausschluß der 
selben aus den Fabriken verlangt. Eine solche Forderung geht zu weit. 
Man vergißt, daß es sich vielfach um Beschäftigungen (Weben, Spinnen, 
Sticken, Stricken re.) handelt, die seit Alters her der Frau zugewiesen 
waren, die nur in Folge der Maschinen andere Formen angenommen 
haben. Und wie soll die in den Großstädten und Industrie-Centren 
zusammengedrängte überschüssige weibliche Bevölkerung, welche im 
eigenen Haushalt keine ausreichende Beschäftigung findet, Arbeit 
und Brod gewinnen? Und was soll vor allem aus jenen werden, 
welche bei den immer schwierigern Erwerbs-Verhältnissen unterstandslos 
in der Welt stehen und ans ihrer eigenen Hände Arbeit angewiesen sind? 
Nicht bloß Spinnen und Weben, Stricken und Sticken, sondern auch das 
Nähen, die „Confection" nimmt immer mehr fabrikmäßige Gestal 
tung an, und sogar das Gebiet der Hausarbeiten wird (durch Wasser 
leitung, Gasheizung, Volksküchen, öffentliche Bade- und Wasch-An- 
stalten re.) sich eher einengen als erweitern. Auch in der Landwirth- 
schaft findet eine zunehmende Entlastung von schweren Arbeiten und 
Ersatz der weiblichen Arbeitskräfte durch Maschinen statt. So kann 
an einen Ausschluß der Arbeiterin aus der Fabrik weniger wie je ge 
dacht werden. 
Berechtigte Ziele dagegen sind: 
1. Verbot der Nacht- und Sonntags-Arbeit, früherer Schluß 
der Arbeit an Samstagen; 
2. Verbot der die Gesundheit und Sittlichkeit gefährdenden 
Arbeiten; 
3. Verbot resp. Beschränkung der Beschäftigung verheirateter 
Frauen; 
4. Begrenzung der Arbeitszeit der Arbeiterinnen (s. „Maximal- 
Arbeitstag"); 
5. Schutz der Sittlichkeit: Trennung der Geschlechter, Einrichtung 
besonderer Ankleide- und Waschräume re.; 
6. Fürsorge für die häusliche Erziehung und Ausbildung 
(Haushaltungs-Unterricht).
	        
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