Full text: Schutz dem Arbeiter!

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kernn eine derartige ohne weibliche Anfsicht gelassene Arbeiterwohnung, 
so finden wir die Wohnräume strotzend von Schmutz und mikroskopischem 
Ungeziefer, überall Unordnung und Zerstörung, keinerlei geeignete Koch 
apparate, die kleinen Kinder verwahrlost, blutarm, scrophulös oder 
sonstwie kränkelnd, weil dieselben nicht nur der Muttermilch, sondern 
überhaupt der nothwendigsten Mutterpflege entbehren müssen. Der Mann, 
welcher zu Hause weder gekochte Kost noch irgendwie behaglichen Auf 
enthalt findet, verfällt dann allmälig der Schnapsbnde, und dem seine 
körperliche und geistige Gesundheit mit Sicherheit zerstörenden Fuselgifte, 
so daß wir in solcher Arbeiter-Familie, wenn auch Manu, Frau und 
Ķinder dreifachen Lohn in Fabriken verdienen, doch nur Unordnung, 
Unreinlichkeit, Armuth und Kränklichkeit antreffen. Daß der 
artige Arbeiter-Wohnungen in ähnlicher Weise, wie die sogenannten 
Pennen der Vagabonden, auch die eigentlichen Züchtigungs-Anstalten der 
Meisten ansteckenden Krankheiten sind, welche sich von hier aus 
durch Schulen, Fabriken und sonstigen Verkehr verbreiten, ist eine durch 
die tägliche Erfahrung erwiesene Thatsache. Ju den Wohnungen der 
arbeitenden Volksklasseu sind deshalb noch die wichtigsten Aufgaben 
der öffentlichen Gesundheitspstege zu lösen, welche aber ungelöst bleiben 
Müssen, wenn nicht entweder durch die Macht der Volkssitte oder der 
Ģesetzgebung die verheir athete Frau wieder genöthigt 
ü>ird, vor allem ihre. natürlichen Pflichten gegen Manu 
Nnd Kinder im Hause zu erfüllen 
„Da ich für meine Person, wie ich oben auseinander gesetzt habe, 
mne jede verheirathete Frau, welche neben ihrer Hausarbeit noch 
in der Fabrik beschäftigt wird, für überlastet und nebst ihrer Nach 
kommenschaft gesundheitlich im höchsten Grade gefährdet halte, so kann 
ìch mich principiell nur für den Ausschluß aller verheiratheten Frauen 
öon der Beschäftigung in Fabriken aussprecheu und würde Ausnahmen 
nur dann gestatten, wenn dem Fabrik-Jnspector der Nachweis geliefert 
wird, daß die Hausarbeit, namentlich die Pflege der kleinen Kinder 
Anderweitig, namentlich durch die Hülfe verwandter zum Hause gehöriger 
Personen, besorgt werden kann. 
„Meines Erachtens würden die Interessen der Industrie durch 
mne derartige die verheirathete Frau nur ausnahmsweise zum Fabrik- 
Triebe zulassende gesetzliche Bestimmung eher gefördert wie gefähr- 
sein, da Männer und erwachsene Kinder gesunder, und 
^so auch für alle Arbeiten leistungsfähiger werden müssen, sobald sie 
nch im geordneten Familienverbande befinden und durch die Hausarbeit 
^ 8rau eine geeignete körperliche Pflege erhalten. Der Werth der 
şiuslichen Frauenarbeit wird in der Regel weit unterschätzt,
	        
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