Full text: Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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Völlig aufgesogen wurden, beträgt nach einer amtlichen Statistik, die kaum 
vollständig ist, für die ganze Monarchie mit Ausnahme der Rheinlande 
und des Regierungsbezirks Stralsund 2,72, in der Provinz Preußen 3,83. 
Es sind hier in diesen Jahren 3241 spannfähige Besitzungen mit einein 
Flächeninhalt von über 300000 Morgen dem Bauernstand verloren ge 
gangen«). Die im Besitz erhaltenen Bauern haben infolge der Regulie 
rungen einen großen Teil ihres Landes dem Gutsherrn abgetreten. Viel 
fach sind auch die während des Krieges wüst gewordenen Ländereien zum 
Gutsland geschlagen worden. Dazu kam die große Zahl der nicht regu 
lierungsfähigen kleinen Bauernstellen, die jetzt nicht mehr wie früher vom 
Gutsherrn beim Ableben des Inhabers ausgetan werden mußten, sondern 
eingezogen werden konnten 2 ). Alan hat angenommen, daß der ostpreußische 
Bauernstand sich in der ersten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts um 
20% vermindert habe^). 
Dieser wichtige Vorgang ist erfolgt, ohne die Aufmerksamkeit zu er 
wecken, die er verdiente. Die Gutsbesitzer sind sich über seine Tragweite 
Wohl kaum klar gewesen. Sie nutzten eben die Gunst der Stunde aus und 
hatten so stark das Gefühl, durch die Regulierungsgesetzgebung benach 
teiligt zu sein, daß sie die Vorteile, die ihnen die weitere Entwicklung bot, 
nur als eine Entschädigung betrachteten, auf die sie gerechten Anspruch 
zu haben glaubten. Es fehlte indessen schon zu Anfang der zwanziger ^ahre 
nicht an Stimmen, die auf die bedrohliche Erscheinung hinwiesen. So 
berichtete Borgstede: „Man besorgt nicht mit Unrecht, daß ein großer Teil 
ber Bauerngüter völlig eingehen wird. Der Gutsherr kann unter den 
fetzigen Umständen, da niemand kaufen kann, die Güter leicht an sich 
bringen«)." 
Es ist nun wohl behauptet worden, der Gutsherr habe in der Not der 
zwanziger Jahre aus Kapitalmangel keine Aufkäufe vornehmen können"). 
0 Zeitschrift des Kgl. preuß. statist. Bureau Jahrg. 1865 S. 8 u. 14. 
2 ) Es sind z. B. bis Ende der 20er Jahre bei Schönbaum von 10 erledigten 
Bauernstellen 7, bei Wirker 20 von 34, bei Kraftshagen 9 von 17, bei Schönbruch 18 
6on 29 zu Rittergütern geschlagen worden. sH. Mauer, Das Schicksal der er e ig en 
Bauernhöfe in den östlichen Provinzen Preußens zur Zeit der Bauernbefreiung, 
z. brdbg. u. preuß. Gesch. 24 S. 281.) 
°) Hans Plehn, Zur Geschichte der Agrarverfassung von Ost- und Westpreutzen. 
A- a. O. 18 S. 121. 
4 ) Vgl. oben S. 80 Wloemers Bemerkung und die Beobachtung v. Brauchitschs, 
Knapp 277. 
5 ) In dem Entwurf des S. 88 Anm. 3 zitierten Brieses Schöns v. 24. März 1824 
Itanb der Satz, daß auf gütliche Einigung zwischen Gutsherrn und Bauern bei Zahlungs- 
nnsähigkeit des letzteren um so mehr zu rechnen sei, als es den Gutsbesitzern an en 
«forderlichen Kapitalien zur Vergrößerung des Flüchenraumes ihrer Landwirtschaften 
fehle. Schön hat später den Satz wieder durchgestrichen.
	        
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