Full text : Die Regelung der Zuckerbesteuerung auf statistischen Grundlagen

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in  zwei  4jährige  zerlegen.  Wir  gelangen  dann  zu  nebenstehendem ­
  Bilde  (s.  S.  7,  Tabelle  II.).
Hier  tritt  uns  in  den  beiden  Perioden  eine  ganz  entgegengesetzte ­
  Einwirkung  der  Rübensteuer  auf  die  Staatskasse  entgegen.
Zieht  man  von  der  gesammten  Netto  -  Einnahme  der  I.  Periode
von  176  978  886  Mk.
die  um  das  Zehnfache  vermehrte  Gesammtconsumtion
  ab  mit  172  957  760  „
so  ergiebt  sich  als  Facit,  daß  die  Auskunft
aus  der  Zuckerbesteuerung  um  ...  4  021  126  Mk.
hoher  gewesen  ist,  als  sie  bei  der  Belastung  des  Consums  mit
10  Mk.  pro  Ctr.  hätte  sein  sollen.  Dagegen  haben  in  der
zweiten  Periode,  in  der  nach  dem  gesammten  Consum  hätten  aufkommeil
  müssen  226  579  060  Mk.
die  wirklichen  Netto-Einnahmen  von  .  .  .  222  456  380  „
sich  um  4  122  680  Mk.
zu  niedrig  bclanfcn.  Man  sicht  also,  daß  in  der  That  in  der
ersten  Hälfte  des  angezogenen  Zeitabschnitts  durchschnittlich  eine
größere  Rübenmenge,  als  bei  der  Rormirung  der  Rübenstcucr
und  der  Exportbonificationen  angenommen  war,  zur  Herstellung
eines  Centners  Zucker  gcdicut  hatte,  während  in  der  zweiten
Hälfte  dasselbe  Zuckerquantum  aus  einer  geringeren  Rübenmenge
gewonnen  war.  Wie  viele  Ctr.  Rüben  in  den  beiden  Perioden
dnrchschnittlich  verbraucht  waren,  erfährt  man,  wenn  man  die
Zahlen  der  geernteten  Rübenerträge  dlirch  die  Zahlen  der  Rübenzucker-Produktion ­
  theilt.  Man  erhält  dann  folgende  Ergebnisse
(s.  S.  8,  Tabelle  III.).
Es  zeigt  sich  also,  in  welchem  Maße  in  der  ersten  Periode
der  Rübenverbrauch  zur  Herstellung  von  1  Ctr.  Zucker  höher  geweseu
  war,  als  man  bei  der  Festsctzuilg  der  Rübcnsteuer  von
80  Pf.  angenommen  hatte,  und  wie  weit  in  der  zweiten  Periode
das  erforderliche  Rübenquantum  noch  unter  die  Annahme  für
die  Steuerrückvergütungen  hinuntergegangen,  welchem  Umstand  ja
das  Manco  von  4  122  680  Mk.  seine  Entstehung  verdankt.
            
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