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Völlig aufgesogen wurden, beträgt nach einer amtlichen Statistik, die kaum
vollständig ist, für die ganze Monarchie mit Ausnahme der Rheinlande
und des Regierungsbezirks Stralsund 2,72, in der Provinz Preußen 3,83.
Es sind hier in diesen Jahren 3241 spannfähige Besitzungen mit einein
Flächeninhalt von über 300000 Morgen dem Bauernstand verloren ge
gangen«). Die im Besitz erhaltenen Bauern haben infolge der Regulie
rungen einen großen Teil ihres Landes dem Gutsherrn abgetreten. Viel
fach sind auch die während des Krieges wüst gewordenen Ländereien zum
Gutsland geschlagen worden. Dazu kam die große Zahl der nicht regu
lierungsfähigen kleinen Bauernstellen, die jetzt nicht mehr wie früher vom
Gutsherrn beim Ableben des Inhabers ausgetan werden mußten, sondern
eingezogen werden konnten 2 ). Alan hat angenommen, daß der ostpreußische
Bauernstand sich in der ersten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts um
20% vermindert habe^).
Dieser wichtige Vorgang ist erfolgt, ohne die Aufmerksamkeit zu er
wecken, die er verdiente. Die Gutsbesitzer sind sich über seine Tragweite
Wohl kaum klar gewesen. Sie nutzten eben die Gunst der Stunde aus und
hatten so stark das Gefühl, durch die Regulierungsgesetzgebung benach
teiligt zu sein, daß sie die Vorteile, die ihnen die weitere Entwicklung bot,
nur als eine Entschädigung betrachteten, auf die sie gerechten Anspruch
zu haben glaubten. Es fehlte indessen schon zu Anfang der zwanziger ^ahre
nicht an Stimmen, die auf die bedrohliche Erscheinung hinwiesen. So
berichtete Borgstede: „Man besorgt nicht mit Unrecht, daß ein großer Teil
ber Bauerngüter völlig eingehen wird. Der Gutsherr kann unter den
fetzigen Umständen, da niemand kaufen kann, die Güter leicht an sich
bringen«)."
Es ist nun wohl behauptet worden, der Gutsherr habe in der Not der
zwanziger Jahre aus Kapitalmangel keine Aufkäufe vornehmen können").
0 Zeitschrift des Kgl. preuß. statist. Bureau Jahrg. 1865 S. 8 u. 14.
2 ) Es sind z. B. bis Ende der 20er Jahre bei Schönbaum von 10 erledigten
Bauernstellen 7, bei Wirker 20 von 34, bei Kraftshagen 9 von 17, bei Schönbruch 18
6on 29 zu Rittergütern geschlagen worden. sH. Mauer, Das Schicksal der er e ig en
Bauernhöfe in den östlichen Provinzen Preußens zur Zeit der Bauernbefreiung,
z. brdbg. u. preuß. Gesch. 24 S. 281.)
°) Hans Plehn, Zur Geschichte der Agrarverfassung von Ost- und Westpreutzen.
A- a. O. 18 S. 121.
4 ) Vgl. oben S. 80 Wloemers Bemerkung und die Beobachtung v. Brauchitschs,
Knapp 277.
5 ) In dem Entwurf des S. 88 Anm. 3 zitierten Brieses Schöns v. 24. März 1824
Itanb der Satz, daß auf gütliche Einigung zwischen Gutsherrn und Bauern bei Zahlungs-
nnsähigkeit des letzteren um so mehr zu rechnen sei, als es den Gutsbesitzern an en
«forderlichen Kapitalien zur Vergrößerung des Flüchenraumes ihrer Landwirtschaften
fehle. Schön hat später den Satz wieder durchgestrichen.