fullscreen: Geschichte des Bremer Binnenhandels im 19. Jahrhundert namentlich unter den alten Verkehrsformen und im Übergang

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die der ausheimischen zurücktritt. Es sind ganz ähnliche Verhältnisse 
wie auf den Flüssen, nur dafs es sich hier, gemäfs der Eigenart 
der Flufsstrafse, stets um eine gegebene Anzahl von Schiffern 
handelt, ein Fluktuieren wie beim Fuhrwerk nicht eintreten kann, 
demgemäfs auch die Gilden bis ins neunzehnte Jahrhundert erhalten 
bleiben, die Einheimischenrechte eine scharfe Ausbildung haben 
und behalten und korrespondierende gebundene SchifEerschaften 
charakteristische Formen bilden, Verhältnisse, die beim Fuhrwerk 
nur in älterer Zeit bestehen und lokal oder in der Personenfuhr und 
in Postformen sich erhalten.*) 
Die Formen einer mehr kapitalistischen Organisation neuerer 
Art, mit denen das strengere Speditions- und Frachtrecht, wie es 
namentlich die französische Kodifikation durchführte, in Wechsel 
wirkung steht, fanden wegen der scharf entwickelten Güterbesteder 
verfassung in Bremen keinen Boden und ebenso nicht die Vermischung 
der drei Typen des Spediteurs, des kraft Stapel- und Stadtrechts allein zum 
Empfangen und Weitersenden berechtigten Kaufmanns, des Fracht 
maklers und Platzversenders, und des Fuhrmanns, wie sie sich anderswo 
mit den Spediteurvereinen, Eilfuhrwerken 2 ) und grofsen Speditions 
und Wirtschaftsbetrieben, 3 ) die den gesamten Verkehr einer Route 
in ihre Hand zu bringen wufsten, zuweilen ausgebildet hat. 
Die Vereinigung zwischen Spedition und Fuhrwerk, die heute 
gang und gäbe ist, hat sich in Bremen zuerst mit der Eröffnung der 
Eisenbahn ausgebildet, als der Fuhrmann Friedrich Neukirch anfing, 
die Spedition des von ihm, auf den noch ohne Eisenbahn gebliebenen 
Routen aus meist nahebelegenen Orten, zur Bahn nach Bremen 
angefahrenen Gutes zu übernehmen und umgekehrt ihm aufgegebene 
Annahme und Abfuhr zu besorgen. 4 ) Die Bahn schaltete zugleich 
die gewohnte altkaufmännische Spedition insoweit aus, als die 
Eisenbahnverwaltungen sich das Gut direkt wie bei der Post zu- 
*) Bremer Staatsarchiv, Handelskammerarchiv. Im übrigen s. die folgenden 
Anmerkungen. Ein Teil der neueren Bremer Verordnungen des neunzehnten 
Jahrhunderts ist in Böhmerts Bremer Handelsarchiv, II. Bd., 1866, abgedruckt. 
2 ) Vergl. Friedrich Nobaok, Lehrbuch der Handels-Wissenschaft, 
Leipzig, 1851, S, 387, 393, 480. Fr. Albert Wengler, Beiträge zu der 
Lehre vom Speditionsgeschäfte, Chemnitz, 1860, S. 5. 
8 ) Vergl. z. B. Heinrich v. Treitschke, Deutsche Geschichte im 
neunzehnten Jahrhundert, II, Bd , V. Auf!., 1897, S. 258. Auch persönliche Mit 
teilungen von alten Frachtfuhrleuten. 
4 ) Mitteilung von Herrn F. W. Neukirch.
	        
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